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 bzw. 2G-Nachweis gleichgestellt auch in den Weihnachts- Semesterferien (schulfreien Zeit)  Noch bis 19. April 2022 in Kraft.

D.h.: In schulfreien Zeiten gilt dies für Personen, die der allgemeinen Schulpflicht unterliegen, sinngemäß, sofern dem § 19 Abs. 1 CSchVO 2021/22 gleichartige Tests und Testintervalle nachgewiesen werden können.

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 sieheHolyday- Ninja-Pass

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Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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