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Unterricht bald Rahmenprogramm für externe Anbieter?

Immer öfter greift die Schule auf externe Anbieter zu. Ob Sexualpädagogik, Ernährung, Naturerleben, Entspannung, Selbstverteidigung, Englisch oder Lesen, der Markt hat für Alles und Alle ein passendes Angebot: Kinder im Mittelpunkt, spielerisch, interessant,... alles Attribute, die einem Ferienprogramm alle Ehre machen würde. „Schade nur, dass es auch Unterricht geben muss.“

Doch die Lösung scheint schon gefunden: Der Vormittagsunterricht soll unterbrochen werden und die so gebildeten „Lückenstunden“ könnten dann für externe Anbieter zur Verfügung gestellt werden. Da das Steiermärkische Schulzeitausführungsgesetz in § 3 Abs. 2 durch die Formulierung:

„Der Unterricht ist als ungeteilter Vormittagsunterricht zu führen.“ besonders deutlich macht, dass eine Unterbrechung des Vormittagsunterrichts nicht erfolgen darf, soll diese Passage geändert und das Wort „ungeteilt“ entfernt werden. Und zwar rasch – ohne Begutachtung - über einen Initiativantrag, denn das neue Gesetz soll bereits mit 1. September 2017 in Kraft sein.


in der Sitzung vom 4. Juli 2017 wurde im Landtag mehrheitlich beschlossen:

§ 3 Abs. 2 erster Satz lautet:

„(2) Der Unterricht ist als Vormittagsunterricht zu führen.“

3. Dem § 9 wird folgender Absatz 5 angefügt:

„(5) In der Fassung der Schulzeit-Ausführungsgesetz-Novelle 2017, LGBl. Nr. [.......], tritt das Inhaltsverzeichnis und § 3 Abs. 2 erster Satz mit 1. September 2017 in Kraft

 

Auslöser für diese Initiative war unser Sportminister, der Geld für Ausbildung und Tätigkeit von sogenannten Bewegungscoaches bereit gestellt hat. Ziel ist die „tägliche Bewegungseinheit“ und die Rechnung lautet: 3 Stunden lt. Lehrplan für Bewegung und Sport, eine Unterrichtseinheit Bewegung eingebaut in den laufenden Unterricht und in Pausen und eben 1 Stunde mit einem schulfremden Experten: dem Bewegungscoach. Für diese ist es natürlich praktischer, wenn sie den Vormittag durcharbeiten können und nicht warten müssen, bis endlich der Vormittagsunterricht vorbei ist und die Kinder können noch leichter zur Teilnahme angehalten werden.


Doch was heißt das für die Schülerinnen und Schüler?

Die Unterbrechung des Vormittagsunterrichts zur Bildung einer „Lückenstunde“ führt jedenfalls zu einem späteren Unterrichtsende. Das heißt, die Kinder kommen, vorausgesetzt es bleibt bei 1 Lückenstunde, um eine Stunde später nach Hause.

Wer schon länger im Schulbereich verhaftet ist, dem wird die Wochenstunden-Entlastungsverordnung von 2003 noch in Erinnerung sein. Damals wurde mit Engagement die Notwendigkeit der Streichung von Unterrichtsstunden aus den Lehrplänen/Stundentafeln verkündet: Zur Vermeidung von zu langen Unterrichtstagen verursacht durch die aufkommende 5-Tage-Woche wären diese Stunden-Streichungen, darunter auch Stunden für Bewegung und Sport, dringend geboten.

Auch wenn für die Angebote in den Lückenstunden, anders als für Stunden laut Lehrplan keine Teilnahmepflicht besteht, so müssen die Kinder wegen der Lückenstunden während des Vormittags ein späteres Ende des Vormittagsunterrichts und mehr Nachmittagsunterricht in Kauf nehmen.

Verschärfend kommt hinzu:

Weil es sich nicht um Unterricht handelt, muss der Grundsatz der Schulgeldfreiheit nicht angewandt werden und Eltern können vollumfänglich zur Kasse gebeten werden.

ES wäre dringend geboten, zur Verwirklichung der "täglichen Bewegungs- und Sporteinheit" eine Regelung zu schaffen, die dieses Ziel  im Rahmen der Schule und nicht nur am Ort der Schule verwirklicht.


Unterrichtslücken erlaubt?

Der Bundesgesetzgeber hat die Verantwortung und Aufsicht für den Zeitraum, der Teil des Unterrichtstages ist, aber nicht zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht liegt, klar auf Seite der Schule angesiedelt, denn „Der Lehrer hat ..die Schüler in der Schule auch 15 Minuten vor Beginn des Unterrichtes, in den Unterrichtspausen - ausgenommen die zwischen dem Vormittags- und dem Nachmittagsunterricht liegende Zeit - zu beaufsichtigen...“. Lücken im Vormittagsunterricht sind demnach nicht vorgesehen.

So könnte man auch getrost sagen: Lasst den Landtag gewähren und das Wörtchen „ungeteilt“ aus dem Satz „Der Unterricht ist als ungeteilter Vormittagsunterricht zu führen.“ streichen.

Lücken dürfte es uE dennoch nicht geben.

Aber so einfach ist das nicht. In den Erläuterungen wird nämlich klar zum Ausdruck gebracht, dass „Schulleitungen für private Anbieter den Unterricht unterbrechen sollen.“ Unterricht als Rahmenprogramm für externe Angebote (?) – keine verlockende Aussicht!

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