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Kontaktaufnahme mit Schülerinnen/Schülern, die bisher nicht erreicht wurden  Aktualisiert: 1.April 2020

Schon im ersten   pdfErlass des BMBWF an die Schulleitungen   wurde den Lehrkräften der Auftrag erteilt, sich um die Schülerinnen und Schüler  die zu Hause sind, zu kümmern.

"Die Schulleitung teilt die Lehrpersonen zur unterrichtlichen Betreuung der zu Hause befindlichen Schüler/innen ein,"

"Die Lehrkräfte ....tragen dafür Sorge, dass Schülerinnen und Schüler die Arbeitsaufträge möglichst erfüllen....."

Die Tätigkeit der Lehrkräfte darf sich daher nicht darin erschöpfen, erreichbar zu sein.

"Tragen Sorge" sowie der Auftrag "unterrichtliche Betreuung der zu Hause befindlichen Schüler/innen" überträgt den Lehrkräften auch eine Verantwortung dafür, dass kein Kind -weil sich selbst überlassen oder zu Hause nicht angeleitet werden kann- über Wochen ohne adäquate Übung und Vertiefung zu Hause verbringt.

Entsprechende Aufzeichnungen  der Lehrkräfte über ihre  Maßnahmen  bzw. Tätigkeiten sind verbindlich zu erstellen.

(19.03.2020) - BMBWF

Lehrpersonen haben während des Überbrückungsprozesses die Lernprozesse ihrer Schüler/innen über unterschiedliche digitale Medien bestmöglich zu begleiten. In diesem Zusammenhang sind – wie im Unterricht an der Schule auch – geeignete Aufzeichnungen über die erteilten Arbeitsaufträge und die erzielten Lernleistungen der Schüler/innen zu führen.

BeratungslehrerInnen, IKL-Lehrpersonal, Lehrkräfte für den muttersprachlichen Unterricht, SonderpädagogInnen etc. sind hier einzubeziehen und in der Pflicht.

31.03.: BM Faßmann legt fest:

"Alle Schülerinnen und Schüler, die Probleme vorweisen, sollen ausnahmslos kontaktiert werden. Die vom Bundesministerium bereit gestellten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter werden angewiesen, mit jenen Schülerinnen und Schülern Kontakt aufzunehmen, die
a. Probleme mit der aktuellen Situation vorweisen
b. seit Beginn des Notbetriebs von ihren Schulen nicht mehr erreicht werden konnten"

FAQ - BMBWF

siehe auch: Unterstützungssysteme an und für Schulen


Das BMBWK hat festgehalten:

Wenn eine digitale Lösung am Standort oder in der häuslichen Betreuung nicht zur Verfügung steht, übernimmt die erforderlichen Kopierkosten der Schulerhalter.

Daraus folgt: Auch wenn die Schule digital übermitteln könnte, aber in der häuslichen Betreuung keine digitalen Lösungen zur Verfügung stehen, so MUSS die Schule Übungsmaterial in Papierform zur Verfügung stellen! Die Kopierkosten muss der Schulerhalter tragen.

Schulen haben somit die Möglichkeit und Pflicht, nötigenfalls Unterlagen in Papierform zu übermitteln:

Dies könnte durch Hinterlegung seitens der Schule und ein Abholen im Rahmen eines Spaziergangs der Eltern (Info HR Zoller, Leitung des Päd.Dienstes in der Steiermark) oder auch auf dem Postweg erfolgen.


Distance - Learning - BD Stmk:

Auf Grund unserer (LVEV) Intervention wurde den Schulen mitgeteilt, dass eine Übermittlung der Unterlagen nicht nur elektronisch erfolgen darf/muss. 

Die Schulleitung organisiert die kontinuierliche Bereitstellung von Übungsmaterialien (digital oder auf Papier).  .... Lehrpersonen geben auch Feedback zu den vorgelegten Arbeiten der Schüler/innen....

pdf  BD Stmk. zu Distance Learning Geschäftszahl: IVMi1/378-2020 


 Fernlehre- Leitlinien des BMBWF

Die Schulleitungen organisieren bei Bedarf ein Übergabe-/Ablagesystem im Eingangsbereich, das die Abholung von Aufträgen und die Abgabe von Aufgaben für mehrere Tage ermöglicht.

Die Lehrer/innen stellen jedenfalls Arbeitsmaterialien für ihre Schüler/innen bereit; dabei stellen sie sicher, dass diese in Anspruch und Umfang angemessen sind.

Die Klassenvorstände bzw. Klassenlehrer/innen halten die Kommunikation mit Erziehungsberechtigten bzw. den Schülerinnen und Schülern aufrecht. Dabei ist besonders
auf leistungsschwächere Schüler/innen Rücksicht zu nehmen und diesen vermehrt individuelle Betreuung zukommen zu lassen.

Sprechstunde

Die Lehrer/innen stehen für pädagogische Fragen zur Verfügung, die den Unterricht/die Betreuung betreffen (z. B. Sprechstunde per E-Mail) 

WhatsApp und andere Apps für Soziale Netze nicht für den schulischen Einsatz  - siehe News vom 28.05.2019

Achtung: Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass sich Apps für Soziale Netze (WhatsApp, Signal, Instagram etc.) abseits von datenschutzrelevanten Fragen auch aus pädagogischdidaktischen Gründen nicht für den schulischen Einsatz eignen.

Bitte verzichten Sie daher darauf, Übungsblätter oder andere Lernmaterialen über diesen Kanal zu übermitteln.

Diese Apps sollten – wenn überhaupt – nur zur niederschwelligen Kommunikation genutzt werden, um z. B. in Kontakt mit den Eltern zu bleiben, nicht jedoch für andere schulische Zwecke.

pdf Leitlinien für die Fernlehre - BMBWF 26.03.2020


 WICHTIG:  Anders als zu Beginn, dürfen nun auch Kinder in die Schule, deren Eltern durch das Lernen mit den Kindern überlastet sind.

"Bevor es in Familien zu einer Überlastung kommt, sollen sie das Angebot der Betreuung am Schulstandort in Anspruch nehmen, unabhängig davon, wie der berufliche Hintergrund der Eltern und Erziehungsberechtigten ist."

Derzeit muss mit einer Ausdehnung bis Ende April gerechnet werden: 

"Lehrerinnen und Lehrer werden ersucht, für den Zeitraum nach Ostern bis Ende April weitere Arbeitspakete für die Schülerinnen und Schüler zusammen zu stellen."

Die generelle Einschränkung auf "Wiederholen und Vertiefen" gilt nicht mehr:

"Die Entscheidung, ob neuer Stoff vermittelt wird oder es zu einer weiteren Vertiefung kommt, muss mit Ausnahme des Berufsschulwesens schulautonom getroffen werden."

pdf Presseunterlagen 31.03.2020


 

siehe: Fernbetrieb und Unterricht light


 

Einer sozial bedingten Schere durch die Überbrückungsphase der Fernlehre soll entgegengewirkt werden.

Der Unterstützungsbedarf von Schüler/innen und Eltern, die durch die unterrichtenden Lehrkräfte nicht erreicht wurden, soll ermittelt werden.

Pädagogische und psychosoziale Beratungsunterstützung für die Zielgruppe ist bereitzustellen.

Maßnahmen:

siehe Erlass des BMBWF pdf Geschäftszahl: 2020-0.211.463

 

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