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"Nachmittagsbetreuung" als Teil der ganztägige Schulform

Unter dem Bezeichnung „Nachmittagsbetreuung“ verstehen Eltern jenes Angebot, das rechtlich gesehen eine ganztägige Schulform ist, bei der Unterrichts- und Betreuungsteil in getrennter Abfolge stattfinden – der Betreuungsteil ist aus Sicht der Eltern die sogenannte Nachmittagsbetreuung.
Den Eltern fällt zwar auf, dass nach dem Unterricht nochmals für eine Unterrichtseinheit eine Lehrperson aus dem Vormittagsunterricht mit ihren Kindern ist, während die anderen Stunden von Personen mit unterschiedlicher Ausbildung übernommen werden.
Dass diese Unterrichtseinheit vom Konzept her eine gegenstandsbezogene Lernzeit ist bzw. sein müsste, ist vielen Eltern nicht bekannt. Auch dass für die Lernzeiten keine Elternbeiträge eingehoben werden sondern nur für die Bereiche Mittagessen und Freizeit, wissen wenige.

Mehr Lernzeitstunden täten nicht nur vielen Kindern im Hinblick auf ihren schulischen Erfolg gut, sie würden auch die Anzahl der Freizeitstunden, die zu bezahlen sind, reduzieren.

Auch dass die hauptsächlich vorherrschende Variante: nur 1 Unterrichtseinheit Lernen pro Gruppe und Tag und der Rest Freizeit eigentlich im Konzept nicht vorgesehen ist, sondern lediglich die Ausnahme sein darf, ist Eltern nicht bekannt.

Der Gesetzgeber sieht im Konzept mit gutem Grund auch individuelle Lernzeit vor.


Da bei der Vergütung (Bezahlung der Lehrpersonen) zwischen den beiden Lernzeiten ein großer Unterschied besteht,

nämlich 1GLZ = 2 ILZ, dh statt 1 gegenstandsbezogener Lernzeit müssten von einer Lehrpersonen (ohne zusätzliche Bezahlung)  2 individuelle Lernzeiten gehalten werden,

und

da diese Lernzeiten auch und inhaltlich verschieden sind,

dürfen bzw. können je nach anzuwendendem Dienstrecht Lehrpersonen nicht zur Abhaltung von individuellen Lernzeiten verpflichtet werden.

 


 

Inhaltliche Unterschiede zw. GLZ und ILZ:

§8 lit. j SchOG unterscheidet in ganztägigen Schulformen zwischen:

aa) Gegenstandsbezogener Lernzeit, die sich auf bestimmte Pflichtgegenstände bezieht, und durch Lehrer zu besorgen ist.
In dieser Lernzeit ist der Ertrag der Unterrichtsarbeit zu sichern und durch entsprechende Übungen zu festigen. Die Bezahlung entspricht einer Unterrichtsstunde (mit Vor- und Nachbereitung). Vorbereitete Lernimpulse sollen gezielte Vertiefung und individuelle Förderung gewährleisten.
Lehrpersonen müssen die Schülerinnen und Schüler soweit unterstützen, dass sie dann die ihnen gestellten Aufgaben selbstständig bearbeiten können. Die jeweilige Stunde ist – wie auch die Bezeichnung „gegenstandsbezogen“ signalisiert - einem bestimmten Gegenstand zuzuordnen und keinesfalls nur eine Stunde zum Erledigen der diversen Hausübungen und Arbeitsaufträge aus dem Unterrichtsteil.
Dafür ist die individuelle Lernzeit gedacht!

bb) Individueller Lernzeit, die durch Lehrer, Erzieher oder Erzieher für die Lernhilfe* zu besorgen ist
Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit stehen die eigenständige Vertiefung und die Erledigungen der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (z.B. Hausübungen, Aneignung der Lerninhalte, etc.). Ein Angebot, dass eigentlich in keiner „Nachmittagsbetreuung“ fehlen sollte.

*  Unsere jahrelange Forderung, über den Stellenplan auch ErzieherInnen zu beschäftigen, damit mehr Lernstunden für die Kinder zur Verfügung gestellt werden können, wird immer noch als nicht möglich dargestellt. Der in Planung befindliche Einsatz von AssistenzpädagogInnen wird keine Verbesserung bringen, wenn nicht endlich die Beschäftigung über das Dienstpostenkontingent umgesetzt wird.


Wie es in einer Gruppe an den 5 Tagen sein könnte:

Würden individuelle Lernzeitstunden angeboten, könnte der Anteil der Freizeitstunden reduziert und für viele Kinder der Lernertrag gesteigert werden.
Der Lehrplan sieht vor:
Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst im Regelfall drei Wochenstunden, die individuelle Lernzeit 4 Wochenstunden. Allerdings dürfen diese gegenstandsbezogenen grundsätzlich nicht geblockt werden, sondern müssen im Wochenablauf gut verteilt angeboten werden.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (Beschluss des Schulforums in einer ordnungsgemäß einberufenen Sitzung) kann das Ausmaß der unterschiedlichen Lernzeiten unter Bedachtnahme auf pädagogische, räumliche und ausstattungsbedingte Gegebenheiten wie in der nachfolgenden Tabelle festgelegt werden:

LP GLZ ILZ

ABER:

Sind die notwendigen personellen Ressourcen für eine individuelle Lernzeit im Ausmaß von mindestens zwei Wochenstunden nicht gesichert, kann das Angebot der individuellen Lernzeit ganz entfallen und stattdessen nur die gegenstandsbezogene Lernzeit mit fünf Wochenstunden anberaumt werden.
Das ist leider sehr häufig der Fall.

 


 

Kosten:
Während der Betreuungsbeitrag für die Nachmittagsbetreuung an vom Bund erhaltenen ganztägigen Schulformen einheitlich für 5 Tage die Woche € 88,- pro Monat beträgt und je Unterrichtsjahr zehnmal zu entrichten ist, sind die Beiträge an den Pflichtschulen je nach Schulerhalter unterschiedlich hoch und liegen teilweise deutlich darüber.
In beiden Fällen ist das Mittagessen zusätzlich zu bezahlen. Auch hier variieren die Kosten je nach Anbieter.
Eine Anmeldung für weniger Tage pro Woche ist möglich, wobei man sich in der Regel auf konkrete Wochentage festlegen muss.

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