Das BMBWK hat festgehalten:
Wenn eine digitale Lösung am Standort oder in der häuslichen Betreuung nicht zur Verfügung steht, übernimmt die erforderlichen Kopierkosten der Schulerhalter.
Daraus folgt: Auch wenn die Schule digital übermitteln könnte, aber in der häuslichen Betreuung keine digitalen Lösungen zur Verfügung stehen, so MUSS die Schule Übungsmaterial in Papierform zur Verfügung stellen! Die Kopierkosten muss der Schulerhalter tragen.
Schulen haben somit die Möglichkeit und Pflicht, nötigenfalls Unterlagen in Papierform zu übermitteln:
Dies könnte durch Hinterlegung seitens der Schule und ein Abholen im Rahmen eines Spaziergangs der Eltern (Info HR Zoller, Leitung des Päd.Dienstes in der Steiermark) oder auch auf dem Postweg erfolgen.