Die wesentliche Basis der Leistungsbeurteilung für das Schuljahr 2019/20 bilden
das Halbjahreszeugnis (Schulnachricht) sowie die
Leistungen, die bis zum 16. März erbracht worden sind (Schularbeiten, Tests, Mitarbeit).
Keine Schularbeiten mehr
Schularbeiten finden in der kommenden Zeit keine mehr statt. Die Leistungen, die im Rahmen des Distance-Learning und des nun folgenden Präsenzunterrichts erbracht wurden und werden, fließen in die Gesamtbeurteilung ein.
Volksschule: Kein Sitzenbleiben.
Generell werden Schülerinnen und Schüler der Volksschule im Schuljahr 2020/21 Klassen nicht wiederholen müssen, außer Eltern und Erziehungsberechtigte wünschen dies.
Alle anderen Schularten - Aufsteigen mit einem Nicht Genügend
ein Nicht genügend: Aufsteigen ohne Beschluss der Klassenkonferenz möglich
Für Schülerinnen und Schüler, die mehr als ein Nicht Genügend aufweisen, bleiben die bestehenden Regelungen aufrecht, können im Bedarf aber durch Beschluss
der Klassenkonferenz abgeändert werden.