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Ab der 9. Schulstufe wählen die Schülerinnen und Schüler auch eine stimmberechtigte Vertretung für das Schulgremium = Schulgemeinschaftsausschuss (SGA).

Somit gibt es auch 2 unterschiedlich zusammengesetzte Schulgremien mit fast identischen Befugnissen:

 ohne stimmberechtigte Schülervertretung > das Schulforum, (es gibt keine 9. oder höhere Schulstufe)
 mit stimmberechtigter Schülervertretung > der Schulgemeinschaftsausschuss (s.o.)

Die Schulleitung ist für die korrekte Einberufung und Durchführung verantwortlich.

Die Gremien unterliegen bestimmten Regeln und haben über solche Angelegenheiten zu entscheiden, die der Gesetzgeber neben den auf Grund anderer gesetzlicher Bestimmungen übertragenen Entscheidungsbefugnisse* im Schulunterrichtsgesetz (SchUG § 63a und § 64) angeführt hat,
zB:
 ob und wenn ja welche Schultage schulfrei erklärt werden,
 ob gerechtfertigter Weise der Unterricht vor 8 Uhr beginnen soll,
 ob die Planung für die Klassen- und Gruppeneinteilung für das Folgejahr „passt“ oder die Meinung der Schulbehörde eingeholt werden muss.

Hinsichtlich Beratungsthemen haben diese Gremien jegliche Freiheit, jedenfalls gilt die Beratung über die der Schule zur Verfügung stehenden Geldmittel nicht nur als zulässig sondern als angebracht.

* So eine andere gesetzliche Bestimmung wäre (in der Steiermark) zB. die Entscheidung über die Organisationsform der Volksschule
(SchOG § 12 Abs. 2 in Verbindung mit dem steir. Ausführungsgesetz StPOG § 3 Abs.2)

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