Menu
Menu

 10. Dezember 2018 unsere Forderung:

Verordnung über den Schutz der SchülerInnen bei Bildschirmarbeit
Mit wachsender Sorge verfolgen viele Eltern, wie die Digitalisierungs-Offensive an Schulen, insbesondere bei den Jüngsten, stattfindet. Während es für Arbeitnehmer-allesamt erwachsene Personen- zahlreiche Schutzvorschriften gibt, ist betreffend Schule darüber nichts zu lesen.
Schreibt die Bildschirmarbeitsverordnung genau vor, dass "die Benützung des Geräts als solche keine Gefährdung der Arbeitnehmer/innen mit sich bringen darf", sind für die Schulen keinerlei diesbezügliche Vorgaben zu finden. Weder über die Qualität der Bildschirme wie: Das Bild muss stabil und frei von Flimmern sein, der Bildschirm muss eine reflexionsarme Oberfläche besitzen, die auf dem Bildschirm angezeigten Zeichen müssen scharf und deutlich, ausreichend groß und mit angemessenem Zeichen- und Zeilenabstand dargestellt werden,.... noch hinsichtlich Tastatur und insbesondere Arbeitsplatz werden Mindeststandards für unsere Kinder vorgeschrieben.
Für Erwachsene müssen Arbeitstisch und –stuhl so eingerichtet werden, dass unbequeme Kopf- und Augenbewegungen soweit wie möglich eingeschränkt werden, die Sitzhöhe muss verstellbar sein, die Beleuchtung ist so zu dimensionieren und anzuordnen, dass ausreichende Lichtverhältnisse und ein ausgewogener Kontrast zwischen Bildschirm und Umgebung gewährleistet sind.
Und last but not least wird betreffend Arbeitnehmer -nicht jedoch für Schülerinnen und Schüler, egal wie jung sie sind- auch das Problem der Strahlung angesprochen.
Von all dem können unsere Kinder nur träumen. Weder müssen Ihnen Geräte mit hohen Standards zur Verfügung gestellt werden, teilweise sind überlassene „Altgeräte“ im Einsatz, noch muss ihr (Bildschirm-)Arbeitsplatz zur Vermeidung von negativen Auswirkungen Mindestanforderungen erfüllen. Sarkastisch könnte man sagen: Unsere Kinder arbeiten ja nicht, sie sind nur verpflichtet, die Schule zu besuchen.
Wir erwarten von den Verantwortlichen, dass vor allen derartigen „Offensiven“ sorgfältig überlegt wird, wie gesundheitlicher Schaden für unsere Kinder ausgeschlossen werden kann, und die entsprechenden Rahmenbedingungen vor dem Beginn der Offensive festgelegt und vorgegeben werden.

17.Dezember 2018: Zusage des BMBWF:
„Dem BMBWF ist die Gesundheit der Schulkinder ein großes Anliegen, weshalb die von Ihnen formulierten Punkte auch entsprechende Berücksichtigung im Masterplan für die Digitale Bildung finden sollen.
Ich darf Sie gerne auch darüber informieren, dass die betroffenen Fachabteilungen aus dem Ressort zu den von Ihnen angesprochenen Themen in Expertengruppen beraten. Gerade die Themen Bildschirmzeit und Strahlung, aber auch ergonomische Fragen, wie Sitzposition, Sessel etc. wurden und werden dort behandelt. Entsprechende Handreichungen sind in Ausarbeitung.“ (gezeichnet: AL Mag. Martin Bauer, MSc, Abteilung Präs/15 IT-Didaktik)

Bis dato ist uns keine derartige Handreichung zugegangen. 

 Im Jänner 2021 traten 2 Gesetzesstellen in Kraft, die annehmen lassen, dass bei der Beschaffung der Geräte für die 5. (und 6.) Schulstufe (SchDigiG § 1) die technischen Erfordernisse an die digitalen Endgeräte auch die Punkte hinsichtlich Qualität der Bildschirme, etc., wie in der Bildschirmarbeitsverordnung (s.o.) ausgeführt, beinhalten bzw. erfüllen. Auch die Ermächtigung des zuständigen Bundesministers mit Verordnung Vorgaben über die Art und die technischen Erfordernisse für IKT-gestützten Unterricht, digitale Endgeräte festzulegen (siehe unten: SchUG § 14a (3)), weisen in diese Richtung.

Allerdings ist für uns .in der C-SchVO 2021/22 keinerlei Berücksichtigung der Forderung nach Schutz erkennbar.

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

Österreichisches Jugendrotkreuz

Jugendrotkreuz

Unterstützung Schulsportwochen

Sportwochen 100er

Elternforum: Fragen zu Beruf und Ausbildung

Screenshot 2024 03 04 190133

EU-Schulprogramm

   EU neu   

Bildungsdirektion Steiermark

BD Steiermark

A6 Fachabteilung Gesellschaft

lOGO gESUNDHEIT gESELLSCHAFT

Jugendwegweiser

Wegweiser blau wei jww2

Gemeinsam stark für Kinder

GemeinsamstarkfuerKinder

Leseland Steiermark - DigiBib

Leseland Stmk

Bildung wirkt

Erwachsenenbildung