Menu
Menu

Meldepflicht

Erziehungsberechtigte müssen die zuständige Landes-Koordinierungsstelle verständigen, wenn ihr Kind nicht binnen vier Monaten nach Abschluss der Pflichtschule bzw. nach einem Schul- oder Ausbildungsabbruch eine weitere Aus-/Bildung begonnen hat.

Meldepflichten bestehen darüber hinaus für öffentliche Einrichtungen und Institutionen wie Schulen, Arbeitsmarktservice (AMS), Sozialministeriumservice etc.

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

Österreichisches Jugendrotkreuz

Jugendrotkreuz

Unterstützung Schulsportwochen

Sportwochen 100er

Elternforum: Fragen zu Beruf und Ausbildung

Screenshot 2024 03 04 190133

EU-Schulprogramm

   EU neu   

Bildungsdirektion Steiermark

BD Steiermark

A6 Fachabteilung Gesellschaft

lOGO gESUNDHEIT gESELLSCHAFT

Jugendwegweiser

Wegweiser blau wei jww2

Gemeinsam stark für Kinder

GemeinsamstarkfuerKinder

Leseland Steiermark - DigiBib

Leseland Stmk

Bildung wirkt

Erwachsenenbildung