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 * Viele offene Fragen zur Auswahl Endgeräte und Selbstbehalt:

Auswahl Endgeräte:

Nach derzeitigem Stand werden Notebooks und Tablets zur Auswahl stehen, die die gängigen Betriebssysteme abdecken (iPadOS, Android, Windows). Aus heutiger Sicht werden im Zuge des Ausschreibungsverfahrens somit folgende Geräte angefragt:

Android Tablets
iPadOS Tablets
Chromebooks
Windows Notebooks
Windows Tablets (mit vollwertiger Betriebssystem-Lizenz)
Refurbished (gebrauchte) Notebooks (mit Windows Betriebssystem)
Bitte beachten Sie, dass die tatsächliche Verfügbarkeit der jeweiligen Hardware-Betriebssystem-Kombination vom Ergebnis des Beschaffungsprozesses abhängig sein wird. Dies wird in den nächsten Wochen feststehen.

Selbstbehalt:

Für Eltern und Erziehungsberechtigte ist ein einmaliger Selbstkostenanteil für die private Nutzung von 25% des Gerätepreises zu tragen. Die Höhe des Gerätepreises kann erst nach dem Beschaffungsprozess bekanntgegeben werden. Die Abwicklung der Bezahlung befindet sich gerade in Ausarbeitung.

Unter bestimmten Bedingungen ist ein Erlass des Eigenanteils vorgesehen. Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern können unter bestimmten Voraussetzungen (Erlassgründe) einen Antrag auf Befreiung vom Selbstbehalt stellen. Folgende Erlassgründe sind vorgesehen:

Wenn für ein im gleichen Haushalt lebendes Geschwisterkind im vorangegangenen Schuljahr eine Beihilfe1 bezogen wurde, oder
wenn die Schülerin oder der Schüler in einem Haushalt lebt, in welchem die Mindestsicherung, eine Ausgleichszulage2 oder Notstandshilfe3 bezogen wird, oder
wenn für den Haushalt eine Befreiung von den Rundfunkgebühren4 vorliegt.
Erziehungsberechtige, die einen Antrag auf Erlass stellen, müssen auf elektronischem Wege ein amtliches Dokument (einen Bescheid) einbringen, das den Bezug einer der oben genannten Leistungen bestätigt. Nähere Informationen zum Selbstbehalt, der Zahlung und zur Antragstellung auf Befreiung werden laufend ergänzt.

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1. Folgende Beihilfen gelten als Erlassgrund: Beihilfen gemäß § 9 oder § 11 des Schülerbeihilfengesetzes 1985 oder § 1 des Studienförderungsgesetzes 1992

2. Ausgleichszulage gemäß § 292, 293 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) §§ 149, 150 Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG) oder §§ 140, 141 Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG)

3. Notstandshilfe gemäß § 33 Arbeitslosenversicherung 1977

4. Befreiung von Gebühren gemäß § 3 Abs. 5 Rundfunkgebührengesetz, BGBl I 159/1999

* "Digitale Grundbildung" in Sek 1 - Sicherung der Quantität & Qualität an allen Standorten

Seit dem Schuljahr 2018/19 gilt die flächendeckende Umsetzung des Gegenstands „Digitale Grundbildung" für alle Schulen der Sekundarstufe I (NMS, AHS). Der Gegenstand wird im Zusammenhang mit der Geräteinitiative von besonderer Bedeutung sein, um einen sicheren Umgang mit den digitalen Endgeräten an den Schulen zu etablieren. Zur zielführenden Gestaltung dieses Gegenstands wird es Hilfsmaterialien sowie Fortbildungsveranstaltungen für Pädagoginnen und Pädagogen geben. Die Schulen entscheiden selbst, ob sie die verbindliche Übung „Digitale Grundbildung" in speziellen Stunden oder integriert in anderen Fächern vermitteln.

* IT nicht nur als "Lehr- und Lernwerkzeug" - richtiger Umgang im Alltag inkl.

Um diese Themen zu adressieren, bereiten der OeAD und Safer Internet aktuell Handreichungen sowie Webinare für Erziehungsberechtigte vor. Die Erziehungsberechtigten werden die Handreichungen im Herbst am Schulstandort erhalten. Außerdem wird es die Möglichkeit geben, alle Dokumente selbstständig auf der Website des OeAD digitaleslernen.oead.at herunterzuladen. Um keine neuen Angebote zu versäumen empfehlen wir auch Erziehungsberechtigten ein Abonnement des OeAD Newsletters: https://digitaleslernen.oead.at/de/weitere-seiten/newsletter-anmeldung/

* Offenes Internet in Schulen? - Softwareschutz sehr wichtig!

Um die Sicherheit im Schulnetzwerk sicherzustellen, wird ein Mobile Device Management eingesetzt werden. Mit den Betriebssystemen Windows, iPadOS und Android ist aufgrund einer für den Bereich der Bundesschulen bestehenden Lizenzierung standardmäßig der Einsatz von Microsoft Intune vorgesehen. Für Chromebooks wird Google Workspace zum Einsatz kommen. In diesem Zusammenhang werden Standardkonfigurationen, Schulungs- und Unterstützungsangebote für die mit der Verwaltung des Gerätemanagements betrauten Personen zur Verfügung stehen.

Durch dieses Mobile Device Management wird es möglich sein, sicherzustellen, dass die Software der Endgeräte immer am neuesten Stand ist.

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