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Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler:

MNS

In Mittelschulen und AHS-Unterstufen tragen Schülerinnen und Schüler im gesamten Schulgebäude MNS.

In Volks- und Sonderschulen gilt die MNS-Pflicht für Schüler/innen nur außerhalb der Klassen- und Gruppenräume.

Anordnung von "Verschärfungen":

Die Schulbehörde kann jedoch für bis zu zehn Tage anordnen, dass alle Personen während des gesamten Tages im gesamten Schulgebäude Mund-Nasen-Schutz zu tragen haben, sofern COVID-19-Verdachtsfälle aufgetreten sind.

Die Schulleitung oder von dieser ermächtigte Lehrpersonen können auch in Volks- und Sonderschulen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der Unterrichtsstunden oder von Teilen von diesen anordnen, wenn der Unterricht in klassenübergreifenden Gruppen erfolgt.

Darüber hinaus kann die Schulbehörde in Bezirken mit hohem Infektionsgeschehen vorübergehend das Tragen eines MNS anordnen.

FFP-2

Schüler/innen ab der 9. Schulstufe tragen FFP2-Masken. Regelmäßige Maskenpausen sind vorzusehen.

Generell ist bei Maskenpausen für gute Durchlüftung zu sorgen.

Geltungsbereich der Inhalte

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