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Wie am 15.3. mitgeteilt -siehe Brief an Bildungsdirektionen - ist ist es zum Zwecke der Sicherstellung der Grundversorgung erforderlich, dass für Lehrlinge von genannten Lehrberufe die Tage vom 16.3. bis zum 22.3.2020aus zwingenden und im öffentlichen Interesse stehenden Gründen für schulfrei erklärt werden.

pdf Brief mit Liste der Lehrberufe         * Verlängerungder Maßnahme bis inkl.Freitag 3. April - siehe unten

Betroffen sind sowohl Schüler/innen die im genannten Zeitraum einen Lehrgang besuchen, als auch Schüler/innen, die einen jahrgangsmäßig organisierten Berufsschulunterricht absolvieren. Für die Schüler/innen bedeutet diese Änderung, dass sie, da sie schul- und damit unterrichtsfrei haben, ihre Tätigkeit im genannten Zeitraum im Betrieb aufnehmen müssen.

Die von dieser Änderung betroffenen Berufsschüler/innen

♦ nehmen ihre Tätigkeit im Betrieb auf

♦ behandeln im gegebenen Zeitraum keine schulischen Arbeitsaufträge

♦ müssen ihr Lern- und Arbeitspensum nicht dokumentieren.

pdf weitere Verordnungen der BD Stmk. betr. Berufsschulen 

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