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 Betrifft: PRO Handyverbot bis einschließlich 8. Schulstufe, dh. an Volksschulen und in der Sekundarstufe 1

Folgender Beitrag wurde in der Kl. Ztg. vom 26.02.2024 veröffentlicht


Handys, respektive Smartphones & Co., sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Sie erfüllen eine Reihe von nützlichen Funktionen, die Abläufe erleichtern können. Auch die Organisation des Familienlebens: wann wer wen abholt, wo man sich treffen wird, etc. kann sehr dadurch vereinfacht werden, dass die Kinder von ihren Eltern auch unkompliziert erreicht werden können. Daher kann und soll der Besitz und die Mitnahme von diesen Geräten nicht untersagt werden, wohl aber deren Einsatz im Rahmen des schulischen Unterrichtstages für Kinder in Primar- und Sekundarstufe 1.
Fachleute sagen übereinstimmend, dass die Bildschirmzeit abhängig vom Alter begrenzt werden soll. Gerade Kinder brauchen hier unseren besonderen Schutz. Es ist somit ein richtiges Zeichen, die Handynutzung einzuschränken und während des Unterrichtstages, der ja auch die Pausen umfasst, zu unterbinden.
Die Verwendung von Handys in den Pausen führt zwar nicht zwangsläufig dazu, dass Kinder nicht miteinander kommunizieren, da oft zumindest spielebezogene Expertisen oder Ähnliches ausgetauscht werden, aber jedenfalls dazu, dass Kinder sich nicht bewegen. Wahrscheinlich fehlt ihnen auch die Zeit ihre Jause angemessen einzunehmen. Beides Aspekte, die für eine gesunde Lebensführung relevant sind und in der Schule nicht zu kurz kommen sollten.
Eine Handynutzung im Unterricht ist abzulehnen zumal es dafür keine sinnvolle Rechtfertigung gibt.
In der Volksschule würde das dazu führen, dass jene Kinder und deren Eltern unter Druck kommen, die noch kein entsprechendes Gerät besitzen bzw. es nicht in die Schule mitnehmen dürfen. Viel schwerer wiegt, dass wertvolle Unterrichtszeit für Tätigkeiten verbraucht wird, die Kinder bei Bedarf oder Wunsch leicht auch dann durchführen können, wenn keine Lehrperson zur Verfügung steht. Erst die Aufmerksamkeit und Zuwendung einer Lehrperson garantiert einen lernförderlicher Unterricht. Das zeigende Vormachen und die persönliche Unterweisung sind entscheidende Komponenten des Lehrens und Lernens.
In der Sekundarstufe 1 sind die Kinder an allen Schulen, die über ein standortspezifisches Digitalisierungskonzept verfügen, mit digitalen Endgeräten ausgestattet worden (Schulunterrichts-Digitalisierungs-Gesetz). Die Funktionalität und Sicherheit dieser digitalen Endgeräte muss seitens der Schule mittels geeigneter technischer Maßnahmen gewährleistet werden (IKT-Schulverordnung). Zusätzlich private Handys im Unterricht verwenden zu wollen, fördert die Ungleichheit. Sollte es kein Konzept und deswegen keine einheitlichen Geräte geben, dann ist auch die Privathandynutzung wenig opportun.
Dass Kinder zu Hause Handys teilweise auch exzessiv nutzen dürfen, entbindet die Schule nicht von ihrer Verantwortung für unsere Kinder.

Ilse Schmid

 

 

 

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