7. Qualitätsfördernde Veränderungen im Schulrecht (S. 37)
Zur Frage nach möglichen qualitätsfördernden Veränderungen im Bereich der rechtlichen Grundlagen der Sonderpädagogik äußern sich im Rahmen der Expertenbefragung gut zwei Drittel der Befragten.
Eines der Hauptergebnisse ist, dass bei den Veränderungsvorschlägen vor allem Präzisierungen und auch die bundesweite Vereinheitlichung von Regelungen gefordert werden. Diese Tendenz ist jedenfalls wesentlich stärker als Wünsche in Richtung Deregulierung oder Flexibilisierung vorhandener Bestimmungen.
Größere Rechtssicherheit und Verbindlichkeit werden vor allem in den folgenden Bereichen gewünscht:
? Klassenschülerhöchstzahlen;
? Höchstzahlen der Kinder/Jugendlichen mit SPF in Integrationsklassen;
? Integration im Bereich der Sekundarstufe II;
? Gewährleistung des Einsatzes qualifizierter Lehrpersonen, TherapeutInnen und Betreuungspersonen;
? Sicherstellung ausreichender Finanzierung des sonderpädagogischen Bereichs.
Speziell in Verbindung mit den Schülerhöchstzahlen und auch dem Einsatz von Lehr- und Betreuungspersonal in Integrationsklassen wird das Bestehen von „Kann“-Bestimmungen kritisiert