Menu
Menu

Wegen der hohen Belastungen für Eltern ermöglichen BMKÖS,  BMBWF und WKÖ  eine zusätzliche Förderung von bewegungs- und sportbezogenen Schulveranstaltungen im Sommersemester 2023 durch die Servicestelle Schulsportwochen.

Da Bewegungs- und sportbezogene Schulveranstaltungen (Schulsportwochen) Schülerinnen und Schüler für mehr Bewegung begeistern können, und ihre Gesundheit fördern sowie  geeignet sind, den sozialen Zusammenhalt zu stärken, haben  (WKÖ) und Sport Austria die Unterstützungsmaßnahmen zur Durchführung von Schulsportwochen ausgebaut.

Jetzt auch individuelle Unterstützing möglich: die Servicestelle Schulsportwochen bietet im Sommersemester 2023 eine finanzielle Fördermöglichkeit für sozioökonomisch benachteiligte Schülerinnen und Schüler in der Höhe von max. € 100,- je Schülerin/Schüler an.

Ziel: möglichst alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse sollen an geplanten bewegungs- und sportbezogenen Schulveranstaltungen mit mindestens vier Übernachtungen teilnehmen.

Die Servicestelle Schulsportwochen agiert dabei als Antrags- und Abwicklungsstelle.

 


 

Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte können einen Antrag stellen, egal ob die Kinder eine Bundesschule oder Schulen besuchen, die niicht direkt dem Bund unterstehen:

Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmer

Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmer können Erziehungsberechtige bzw. eigenberechtigte Schülerinnen und Schüler an öffentlichen und privaten Schulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung nach dem Schulorganisationsgesetz, dem land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetz sowie dem Forstgesetz, an allen land- und fortwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen sowie Privatschulen mit eigenem Organisationsstatut sein.


Abrufen des Unterstützungsantrags auf der Webseite https://www.sportwochen.org :

Sämtliche Fragen zum „One-Stop-Shop“ bzw. Fragen zur finanziellen Förderung von Sportwochen durch die Servicestelle Schulsportwochen sind an

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  (Tel: +43 1 8908859) zu richten.

weitere Informationen siehe Rundschreiben des BMBWF Nr. 7/2023

 

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

Österreichisches Jugendrotkreuz

Jugendrotkreuz

Unterstützung Schulsportwochen

Sportwochen 100er

Nächste Veranstaltungen

Keine Veranstaltungen gefunden

Elternforum: Fragen zu Beruf und Ausbildung

Screenshot 2024 03 04 190133

EU-Schulprogramm

   EU neu   

Bildungsdirektion Steiermark

BD Steiermark

Bildung und Betreuung

land steiermark

A6 Fachabteilung Gesellschaft

lOGO gESUNDHEIT gESELLSCHAFT

Jugendwegweiser

Wegweiser blau wei jww2

Hotline für Schule und Eltern

Gemeinsam stark für Kinder

GemeinsamstarkfuerKinder

Leseland Steiermark - DigiBib

Leseland Stmk

Bildung wirkt

Erwachsenenbildung