Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte können einen Antrag stellen, egal ob die Kinder eine Bundesschule oder Schulen besuchen, die niicht direkt dem Bund unterstehen:
Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmer
Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmer können Erziehungsberechtige bzw. eigenberechtigte Schülerinnen und Schüler an öffentlichen und privaten Schulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung nach dem Schulorganisationsgesetz, dem land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetz sowie dem Forstgesetz, an allen land- und fortwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen sowie Privatschulen mit eigenem Organisationsstatut sein.