Menu
Menu

29.03.2022Quarantäneregeln & Rückkehr an die Schule nach positiver Testung - Verkehrsbeschränkung  (siehe jedoch ganz oben >>8.4.2022)

Den Empfehlungen des Gesundheitsministeriums folgend hat das Land Steiermark neue Regeln betreffend die Absonderung von mit COVID-19 infizierten Personen in Kraft gesetzt. Diese betreffen sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Lehrpersonen.

Wesentliche Neuerung:

Die Absonderung endet nach zehn Tagen automatisch,

ein Freitesten ist derzeit nicht möglich.

ABER: durch Anruf bei einer Hotline des Landes bzw. E-Mail.

5 Tage nach der Absonderung ist (im Fall von Symptomfreiheit in den vorangegangenen 48 Stunden) eine Umwandlung der Absondeung in eine  Verkehrsbeschränkung möglich.

Diese Verkehrsbeschränkung ersetzt dann die Quarantäne bis zum im Bescheid festgelegten Ende.

Verkehrsbeschränkte Personen dürfen die Schule besuchen und auch öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Unterrichtserteilung ist erlaubt.
Verkehrsbeschränkte Personen müssen als besondere Auflage eine sehr strenge Maskenpflicht einhalten.

Eine verkehrsbeschränkte Person darf sich zu keiner Zeit ohne Maske mit anderen Personen ohne Maske in einem geschlossenen Raum aufhalten.

Näheres: Erlass der BD Stmk. vom 29.03.2022  pdf Geschäftszahl: IVMi1/665-2022

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

Österreichisches Jugendrotkreuz

Jugendrotkreuz

Unterstützung Schulsportwochen

Sportwochen 100er

Nächste Veranstaltungen

Keine Veranstaltungen gefunden

Elternforum: Fragen zu Beruf und Ausbildung

Screenshot 2024 03 04 190133

EU-Schulprogramm

   EU neu   

Bildungsdirektion Steiermark

BD Steiermark

Bildung und Betreuung

land steiermark

A6 Fachabteilung Gesellschaft

lOGO gESUNDHEIT gESELLSCHAFT

Jugendwegweiser

Wegweiser blau wei jww2

Hotline für Schule und Eltern

Gemeinsam stark für Kinder

GemeinsamstarkfuerKinder

Leseland Steiermark - DigiBib

Leseland Stmk

Bildung wirkt

Erwachsenenbildung