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rechtliche Grundlagen, Informationen für Eltern, Fragen und Antworten  aktualisiert: 23.09.2021    siehe auch: info v. bmbwf Sep. 2022

rechtliche Grundlagen:

7.1.2021:  BGBl. I Nr. 9/2021  Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts,   SchDigiG  i.d.g.F. 

30.August 2021: Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über IKT-gestützten Unterricht und Datensicherheitsmaßnahmen im Schulwesen  IKT-Schulverordnung


Umfassende Informationen über die Geräteinitiative "Digitales Lernen" sowie über weitere spannende Angebote auf dem Weg zur digitalen Schule finden Sie über die Seite des OeAD: hier


31. 08.2021: Information des BMBWF im Elternbeirat

pdf Infobroschüre für Eltern des OeAD    siehe auch OeAD Portal    Wer oder was ist die OeAD - Gesellschaft ?

siehe auch: Masterplan Digitalisierung 

häufige Fragen: Was passiert bei Schulwechsel, Diebstahl, Verlust oder defektem Gerät, dürfen eigene Geräte verwendet werden?

Im Folgenden die Antworten auf Fragen der Elternverbände zur Geräteoffensive übermittelt im Auftrag von Frau Sektionschefin Rauskala (vom 24. Mai 2021)


 Schulwechsel:

Im Falle eines (freiwilligen) Schulwechsels an eine Schule, an welcher ein anderes Endgerät verwendet wird, ist es erforderlich, dass die Erziehungsberechtigten ein weiteres Endgerät zum vollen Kaufpreis anschaffen, damit die Teilhabe der Schülerin oder des Schülers am Unterricht gewährleistet bleibt.

Inwieweit für Härtefälle eine Unterstützungsmöglichkeit bzw. auch eine generelle Tauschmöglichkeit organisiert werden kann, befindet sich in Abklärung und Ausarbeitung.


 Garantie:

Für die digitalen Endgeräte wird eine Garantiezeit von vier Jahren gewährleistet sein. Schadensfälle werden direkt zwischen Eigentümer/in (bei Schüler/innen-Geräten sind das die Erziehungsberechtigten) und Lieferanten der Geräte abgewickelt. Es wird weiters empfohlen, dass Erziehungsberechtigte eigenverantwortlich eine Versicherung abschließen.


* Betriebssysteme/Software - Sorge hinsichtlich Kosten für "schulinterne zusätzliche Software"

Prinzipiell ist für die Ausstattung der Schulen mit über die technische Grundausstattung hinausgehender Software der Schulerhalter zuständig. Sollte die Schule hier kostenpflichtige Zusatz-Software anschaffen wollen, so wird dies im Fall der Fälle mit den Erziehungsberechtigen zu akkordieren sein.

Verwiesen wird an dieser Stelle auf Digi4School bzw. die elektronischen Schulbücher, die durch die Schulbuchaktion finanziert sind und auf die kostenlosen Materialen der Eduthek. Die Wahl der Unterrichtsmittel liegt generell in der Autonomie der Pädagoginnen und Pädagogen am Schulstandort.


NEU: Gütesiegel für APPs

Das Gütesiegel soll Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten Orientierung und Hilfestellung bei der Auswahl innovativer, bereits am Markt befindlicher Produkte bieten.  Derzeit laufen die Zertifizierungen. Ein Link zur Online-Empfehlung einer Lern-App durch Lehrer/innen, Schüler/innen, Erziehungsberechtige oder an Lern-Apps Interessierte   aktiv ab 01.11.2021.

Infos siehe: 

www.lernapps.oead.at 

www.guetesiegel-lernapps.at


 * Wunsch private Geräte (ev. bessere Qualität, leichter) zu nutzen - insb. 6. Schulstufe!

Die in digitalen Klassen zum Einsatz kommenden Geräte sollen die pädagogischen Anforderungen optimal unterstützen und dafür eine bestimmte Spezifikation und einheitliche Konfiguration aufweisen (über das Mobile Device Management). Dies vereinfacht auch das Geräte-Management am Schulstandort und erhöht die IT-Sicherheit des Schulnetzwerks. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass pro Klasse gleiche Geräte zum Einsatz kommen.

Ein weiterer Punkt für die einheitliche Ausstattung ist, dass Schülerinnen und Schüler nicht aufgrund der unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern mit unterschiedlichen Geräten im Klassenzimmer sitzen sollen. Im Vordergrund steht die Pädagogik, und nicht das finanzielle Leistungsvermögen der Eltern.

Ob und unter welchen Umständen die Einbeziehung von Geräten, die von Erziehungsberechtigte für Schüler/innen, die die 6. Schulstufe besuchen werden, bereits angeschafft wurden, und sich von den am Standort verwendeten Geräten nur in einem geringen Ausmaß unterscheiden, integriert werden können, muss noch abgeklärt werden.

siehe auch Info vom 28. Juli 2021 hier


 * Sichere Verwahrmöglichkeit in der Schule (zb während Turnunterricht) inkl. Kostenfrage

An den meisten Schulen sind Spinde im Einsatz, die verwendet werden können, um die Geräte während des Turnunterrichts zu versperren. Außerdem wird empfohlen, die Klassenzimmer nach dem Verlassen abzusperren. Falls es am Schulstandort gewünscht ist, können auch mobile Spinde mit Ladestation angeschafft werden. Hier sind die Kosten allerdings vom Standort bzw. vom Schulerhalter zu tragen.

All diese Lösungen stellen keinen hundertprozentigen Schutz für die digitalen Endgeräte dar. Es wird daher ausdrücklich empfohlen, die Endgeräte eigenverantwortlich versichern zu lassen. Informationen zum optionalen Versicherungsschutz, den Erziehungsberechtigte in Anspruch nehmen können, werden vor Schulbeginn bereitstehen.


 * Schulische Infrastruktur! - insb. WLAN in Schule - damit Geräte "voll funktionsfähig"

Die digitalen Endgeräte können das ihnen zugeschriebene Potential für das Lernen nur dann voll entfalten, wenn die teilnehmenden Schulen über eine IT-Basis-Infrastruktur verfügen. Dazu zählt ein Breitbandanschluss samt entsprechender Inhouse-Verkabelung, WLAN/LAN-Kapazitäten in den für die teilnehmenden Klassen vorgesehenen Unterrichtsräumen, eine ausreichende Internet-Bandbreite, eine laufende Wartung und Instandhaltung dieser IT-Basis-Infrastruktur sowie in einem bestimmten Ausmaß auch Lademöglichkeiten für Geräte.

Es gibt konkrete Empfehlungen des BMBWF zur benötigten Internetleistung bzw. zur notwendigen Infrastruktur gemessen an den Schüler/innenzahlen. Diese Empfehlung wurde den Schulen bei der Anmeldung zur Geräteinitiative kommuniziert. Verantwortlich für die Sicherstellung dieser Infrastruktur ist der Schulerhalter.

Das Förderprogramm „Breitband Austria Connect" fördert im Rahmen der Breitbandstrategie 2030 des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus die Anbindung von Pflichtschulen an das Glasfasernetz. Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier.


 * Kostenloser Ausdruck in Schule möglich & Finanzierung von Drucker/Papier in den Familien?

Die Initiative "Digitales Lernen" befasst sich mit der Ausstattung von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften mit digitalen Endgeräten. Drucker für den Heimbedarf sind daher nicht Teil der Geräteinitiative. Ob ein kostenloser Ausdruck von Unterlagen generell in den Schulen möglich ist, muss mit der Schulleitung am Schulstandort abgestimmt werden.

Festzuhalten bleibt, dass während des Distance Learnings an vielen Standorten eine Menge an Unterlagen an die Eltern übermittelt wurde, die mühsam zu Hause ausgedruckt werden mussten. Die pädagogischen Szenarien, die mit der „Digitalen Schule" verfolgt werden, sollen sich vom Distance Learning entsprechend unterscheiden – die Schülerinnen und Schüler sollen erstens wieder in Präsenz mit den Geräten arbeiten und zweitens vor allem auch mit digitalen Materialien zu arbeiten lernen, die eben nicht ausgedruckt werden müssen.


 * Aktive Information an Eltern(-vertretungen) vom Schulstandort zum standortspezifischen Konzept

Es ist richtig, dass die Erziehungsberechtigten hauptsächlich durch die Schulen über die Geräteinitiative informiert werden und dass hierbei auch eine Erklärung des standortspezifischen pädagogischen Konzeptes erfolgen soll. Die teilnehmenden Schulen arbeiten aktuell an ihren Digitalisierungskonzepten und sind dazu angehalten, Erziehungsberechtigten Auskunft darüber zu geben, wie sie vorhaben, die Endgeräte am Standort einzusetzen.

Zu zentralen Informationen über die Initiative wird der OeAD den Schulen außerdem umfassende Informationspakete, Leitfäden und Empfehlungen für Erziehungsberechtige zur Verfügung stellen.

Diese Informationspakete werden Erziehungsberechtigte durch die Schulen erhalten. Selbstverständlich wird es auch die Möglichkeit geben, diese Informationen selbstständig auf der Website des OeAD abzurufen bzw. über den Newsletter des OeAD laufend neue Informationen zu erhalten.


 * Ausbildung der PädagogInnen & lfd. Weiterbildung

Alle Pädagoginnen und Pädagogen sollen auf das Unterrichten mit Informations- und Kommunikationstechnologien gut vorbereitet werden. Es gibt bereits jetzt u.a. folgende Weiterbildungsangebote für Lehrende:

Fort- und Weiterbildungsangebote der Pädagogischen Hochschulen,
Angebote über digi.folio basierend auf dem Kompetenzmodell digi.kompP und individuellen Kompetenzchecks,
Online-Angebote der Virtuellen Pädagogischen Hochschule, z.B. der Distance Learning MOOC, oder der digi.konzept MOOC
Vielzahl angebotener Massive Open Online Courses (MOOCs) über die Bildungsplattform imoox.at

Darüber hinaus informiert der OeAD Schulen regelmäßig über aktuelle Veranstaltungen, Fortbildungsmöglichkeiten auf der Website digitaleslernen.oead.at!


 * Viele offene Fragen zur Auswahl Endgeräte und Selbstbehalt:

Auswahl Endgeräte:

Nach derzeitigem Stand werden Notebooks und Tablets zur Auswahl stehen, die die gängigen Betriebssysteme abdecken (iPadOS, Android, Windows). Aus heutiger Sicht werden im Zuge des Ausschreibungsverfahrens somit folgende Geräte angefragt:

Android Tablets
iPadOS Tablets
Chromebooks
Windows Notebooks
Windows Tablets (mit vollwertiger Betriebssystem-Lizenz)
Refurbished (gebrauchte) Notebooks (mit Windows Betriebssystem)
Bitte beachten Sie, dass die tatsächliche Verfügbarkeit der jeweiligen Hardware-Betriebssystem-Kombination vom Ergebnis des Beschaffungsprozesses abhängig sein wird. Dies wird in den nächsten Wochen feststehen.

Selbstbehalt:

Für Eltern und Erziehungsberechtigte ist ein einmaliger Selbstkostenanteil für die private Nutzung von 25% des Gerätepreises zu tragen. Die Höhe des Gerätepreises kann erst nach dem Beschaffungsprozess bekanntgegeben werden. Die Abwicklung der Bezahlung befindet sich gerade in Ausarbeitung.

Unter bestimmten Bedingungen ist ein Erlass des Eigenanteils vorgesehen. Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern können unter bestimmten Voraussetzungen (Erlassgründe) einen Antrag auf Befreiung vom Selbstbehalt stellen. Folgende Erlassgründe sind vorgesehen:

Wenn für ein im gleichen Haushalt lebendes Geschwisterkind im vorangegangenen Schuljahr eine Beihilfe1 bezogen wurde, oder
wenn die Schülerin oder der Schüler in einem Haushalt lebt, in welchem die Mindestsicherung, eine Ausgleichszulage2 oder Notstandshilfe3 bezogen wird, oder
wenn für den Haushalt eine Befreiung von den Rundfunkgebühren4 vorliegt.
Erziehungsberechtige, die einen Antrag auf Erlass stellen, müssen auf elektronischem Wege ein amtliches Dokument (einen Bescheid) einbringen, das den Bezug einer der oben genannten Leistungen bestätigt. Nähere Informationen zum Selbstbehalt, der Zahlung und zur Antragstellung auf Befreiung werden laufend ergänzt.

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1. Folgende Beihilfen gelten als Erlassgrund: Beihilfen gemäß § 9 oder § 11 des Schülerbeihilfengesetzes 1985 oder § 1 des Studienförderungsgesetzes 1992

2. Ausgleichszulage gemäß § 292, 293 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) §§ 149, 150 Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG) oder §§ 140, 141 Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG)

3. Notstandshilfe gemäß § 33 Arbeitslosenversicherung 1977

4. Befreiung von Gebühren gemäß § 3 Abs. 5 Rundfunkgebührengesetz, BGBl I 159/1999

* "Digitale Grundbildung" in Sek 1 - Sicherung der Quantität & Qualität an allen Standorten

Seit dem Schuljahr 2018/19 gilt die flächendeckende Umsetzung des Gegenstands „Digitale Grundbildung" für alle Schulen der Sekundarstufe I (NMS, AHS). Der Gegenstand wird im Zusammenhang mit der Geräteinitiative von besonderer Bedeutung sein, um einen sicheren Umgang mit den digitalen Endgeräten an den Schulen zu etablieren. Zur zielführenden Gestaltung dieses Gegenstands wird es Hilfsmaterialien sowie Fortbildungsveranstaltungen für Pädagoginnen und Pädagogen geben. Die Schulen entscheiden selbst, ob sie die verbindliche Übung „Digitale Grundbildung" in speziellen Stunden oder integriert in anderen Fächern vermitteln.

* IT nicht nur als "Lehr- und Lernwerkzeug" - richtiger Umgang im Alltag inkl.

Um diese Themen zu adressieren, bereiten der OeAD und Safer Internet aktuell Handreichungen sowie Webinare für Erziehungsberechtigte vor. Die Erziehungsberechtigten werden die Handreichungen im Herbst am Schulstandort erhalten. Außerdem wird es die Möglichkeit geben, alle Dokumente selbstständig auf der Website des OeAD digitaleslernen.oead.at herunterzuladen. Um keine neuen Angebote zu versäumen empfehlen wir auch Erziehungsberechtigten ein Abonnement des OeAD Newsletters: https://digitaleslernen.oead.at/de/weitere-seiten/newsletter-anmeldung/

* Offenes Internet in Schulen? - Softwareschutz sehr wichtig!

Um die Sicherheit im Schulnetzwerk sicherzustellen, wird ein Mobile Device Management eingesetzt werden. Mit den Betriebssystemen Windows, iPadOS und Android ist aufgrund einer für den Bereich der Bundesschulen bestehenden Lizenzierung standardmäßig der Einsatz von Microsoft Intune vorgesehen. Für Chromebooks wird Google Workspace zum Einsatz kommen. In diesem Zusammenhang werden Standardkonfigurationen, Schulungs- und Unterstützungsangebote für die mit der Verwaltung des Gerätemanagements betrauten Personen zur Verfügung stehen.

Durch dieses Mobile Device Management wird es möglich sein, sicherzustellen, dass die Software der Endgeräte immer am neuesten Stand ist.

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