Am 4.April 2020 wurde das 3. COVID-19-Gesetz kundgemacht: BGBl. I Nr. 23/2020
u.a. sind in diesem Paket Änderungen enthalten von: SchOG, SchUG, SchPflG und SchZG.
Im Wesentlichen geht es dabei um die Ermächtigung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung