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Liebe Leserinnen und Leser, 
wie gewohnt, erhalten Sie pünktlich zum Start des Schuljahres unsere September-Ausgabe der Zeitschrift Elternbrief.

Wieder sind es Daten der Statistik Austria, die Anlass zu Sorge geben: ein (zu) hoher Prozentsatz an Kindern erleidet während ihrer Schulzeit Laufbahnverzögerungen, die im Primarbereich (Volksschule) sogar höher sind als im Sekundar I-Bereich.
Nicht nur die vorschulische Deutsch-förderung muss verbessert werden – ein hoher Prozentsatz von Kindern, die wegen mangelnder Deutschkenntnisse als „außerordentliche Schüler“ auf-genommen werden geben als Geburtsland Österreich an (in Wien zB 52%).
Auch der unterjährige Wechsel von Schulstufen hat hier seinen Anteil. Für zu viele Kinder ist das System der Arbeitszettel und Wochenpläne -so scheint es- nicht lernförderlich (siehe unser Thema Unterricht auf unserer Homepage).

„Der Nachhilfebedarf bei Volksschülern in der Steiermark hat laut aktuellen Daten der Arbeiterkammer (AK) ein Allzeithoch erreicht. Mittlerweile benötigt bereits jedes fünfte Volksschulkind (21 Prozent) zusätzliche Lernunterstützung.“ So zu lesen zB. in der Kleinen Zeitung Anfang Juli 2026.

Es macht einen großen Unterschied, ob ein ganzer Satz geschrieben und somit erfasst wird oder nur ein Wort oder Buchstabe beim Arbeitsbuch oder -zettel eingefügt wird. Berechnungen gemäß „Musterbeispiel“ brauchen viel Zeit, regen aber mehr zum Nachmachen als zum Erfassen der zugrunde liegenden Inhalte an. Mit 1. September treten einige neue Vorschriften in Kraft.

Neben dem Kopftuchverbot für unter 14-Jährige, treten auch Bestimmungen in Kraft, die in der Steiermark in ähnlicher Form bereits umgesetzt wurden.
Suspendierte Schülerinnen und Schüler wurden während der Zeit ihrer Suspendierung von einem Team aus Fachleuten betreut, ihre Erziehungs-berechtigten wurden eingebunden. Auch bei der Rückführung in den Schulalltag konnte Unterstützung erfolgen. Dies alles jedoch nur, wenn die Erziehungs-berechtigten zustimmten.
Dank bundesgesetzlicher Regelung ist die Teilnahme an dieser Maßnahme nun Pflicht.
Auch die, über das Sicherheitspolizei-gesetz bereits möglichen Normverdeutlichungsgespräche werden nun durch die Pflicht der Schule die zuständige Landes-polizeidirektion zu verständigen, den Schülerinnen und Schülern den Ernst der Lage noch besser näher bringen.

Aus Effizienzgründen werden wir nur in ganz speziellen Fällen eigene Infoveranstaltungen anbieten, aber wie bisher über Angebote von relevanten Anbietern via Homepage, Elternbrief und Newsletter informieren.

Der Newsletter kann kostenlos per Email angefordert werden und selbstverständlich auf gleiche Weise jederzeit auch wieder abbestellt werden.

Wir freuen uns auf zahlreiche Nach-richten und Anfragen. Dafür können Sie auch gerne unsere kostenlose „HOTLINE für Schule und Eltern“ nutzen.

 Graz, 13. September 2026,  Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins neue Schuljahr! Ilse Schmid


 

Inhalt-Übersicht

Laufbahnverzögerung -Volksschule

                                Risiken bei Wiederholungen

                               unterjähriger Schulstufenwechsel

Wesentliche Neuerungen ab 1.9.2026 - Überblick

Normverdeutlichungsgespräch

Perspektivengespräche

Suspendierung/-sbegleitung

Namensführung APS bzw. EV

Straßenverkehrsordnung Fahrrad, Helm, Rollerfahren (siehe auch EB Mai 2026)

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

Autonomie braucht Garantie

keyvisual Autonomie RGB

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