Richtlinien für den schulischen Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit Schwierigkeiten beim Rechnenlernen
Schülerinnen und Schüler gelten als rechenschwach, wenn sie trotz adäquater Förderung und angemessenen Bemühens über einen längeren Zeitraum in ihrem Denken mangelhafte Vorstellungen, fehlerhafte Denkweisen und dadurch ungeeignete Lösungsmuster für die mathematischen Grundlagen wie z. B. Zahlenaufbau und Grundrechenarten entwickeln.
Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass jegliches Einüben und Festigen von Rechenverfahren immer auf Basis von Verständnis erfolgt. Verbalisierung und Vergleich von selbst gefundenen Ergebnissen sind die dafür nötigen Voraussetzungen. Es empfiehlt sich, eine sorgfältige Auswahl der im Unterricht verwendeten Bücher zu treffen.
Grundsätze einer Förderung
Grundlegendes Wissen und Problemverständnis der LehrerInnen für rechenschwache SchülerInnen sind eine wichtige Ausgangsbasis für eine zielführende Hilfestellung. Neben geeigneter Literatur (Broschüre „Die schulische Behandlung der Rechenschwäche“, BMB 2017 www.schulpsychologie.at/lernen-leistung/rechenschwaeche und spezifischen Fortbildungen (z. B. durch pädagogische Hochschulen) stehen insbesondere auch die Beratungseinrichtungen im Bereich der Inklusions- und Sonderpädagogik (ZIS, PBZ) sowie die Schulpsychologie-Bildungsberatung als Ansprechpartner zur Verfügung.
Um eine maßgeschneiderte Förderung anzubieten, ist ein Perspektivenwechsel notwendig, nämlich den Blick weg vom Ergebnis hin zur Beobachtung des Rechenprozesses zu lenken. Rechenfehler sollen als produktiver Problemlösungsversuch des Schülers bzw. der Schülerin und als Fenster in die persönliche Denkwelt angesehen werden. Die Beobachtung und Verbalisierung der vom Schüler/von der Schülerin eingesetzten Rechenwege und Lösungsstrategien sowie die Analyse von Rechenfehlern ermöglichen es, die individuellen Lernvoraussetzungen festzustellen und eine passgenaue Förderung zu gewährleisten.
Eine ermunternde, geduldige und positiv stärkende Grundhaltung der Lehrperson kann die emotionale Situation des Schülers/der Schülerin unterstützen. Situationen, die eine psychische Belastung darstellen können (z. B. Prüfungen, Rechnen an der Tafel, Rechenspiele mit Wettbewerbscharakter) sind auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren bzw. – wenn möglich – gänzlich zu vermeiden.
Dem Schüler/der Schülerin ist im Unterricht ausreichend Zeit zur Bearbeitung von Rechenaufgaben einzuräumen – bei Bedarf sind entsprechende Aufgabenstellungen oder Arbeitsblätter in der Schule und als Hausübung im Umfang zu kürzen.
Das temporäre Zulassen von unterstützenden Materialien und Methoden zum Aufbau eines entsprechenden Verständnisses ist sinnvoll.
Bei Sach- und Textaufgaben können spezielle Bearbeitungshilfen angeboten werden (Text vorlesen, Besprechen und Erklären von Begriffen und Zusammenhängen, Darstellen mit Material, grafische Bearbeitungshilfen).
Rundschreiben Nr. 27/2017 (BMB) >> hier
NEU Sep. 2025:
Regelung von ausgleichenden Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen aufgrund von körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen sowie Sinnesbeeinträchtigungen >> hier
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