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Liebe Leserinnen und Leser,

das Unterrichtsjahr neigt sich dem Ende zu. Auch ohne ständig wechselnde Coronaregeln gab es immer wieder Neues.

Insbesondere der Häusliche Unterricht bekam schon wieder einige Bestimmungen, die die Erfüllung der Schulpflicht außerhalb des öffentlichen Systems noch besser regulieren sollen. Eltern, die ihre Anzeige des häuslichen Unterrichts schon vor Ostern erledigte haben, sehen sich nun mit weiteren Änderungen konfrontiert. Die Liste der bei der Anzeige beizubringenden Informationen wurde erweitert aber auch übersichtlicher gestaltet. Die Frist für die Einbringung der Anzeige wurde um eine Woche verlängert.
Weiterhin ist die erfolgreiche Ablegung der Externistenprüfung vor Ende des Unterrichts-jahres unumstößliche Voraussetzung für eine neuerliche Bewilligung eines häuslichen Unterrichts.
Eine Wiederholung dieser Prüfung im Herbst ist nun gestattet, aber sie ermöglicht bei Bestehen nur das Aufsteigen, nicht aber einen neuerlichen häuslichen Unterricht.

Damit häuslicher Unterricht nicht als Weg für noch nicht schulreife Kinder gesucht werden muss, treten wir dafür ein, dass die Verantwortlichen gewährleisten, dass jede Volksschule ein geeignetes Konzept für diese Kinder hat und auch umsetzt. 

Kinderbetreuung ist nicht nur für Kinder vor ihrer „Kindergartenpflicht“ ein belastetes Thema geworden. Auch für Schulkinder ist die Betreuungssituation nicht zufrieden stellend. Horte als Betreuungseinrichtung gibt es zu wenige, Eltern nahmen die sogenannte „Nachmittagsbetreuung“ in der ganztägigen Schulform gerne an, weil flexibel und am Schulstandort. Weil es sich hier um „Schule“ handelt, gibt es dieses Angebot auch nur an den Schultagen und ja nach Lage zu unter-schiedlichen Bedingungen. 

Zur individuellen Kompetenzmessung an Volksschulen, wo die Bearbeitung der Basismodule meist bereits abgeschlossen ist, finden 

Die Digitalisierung hat in alle Lebensbereiche Einzug gehalten. Der Informationsbedarf ist groß. Saferinternet.at, angesiedelt beim Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT) hat uns eine Liste von Angeboten für Eltern  zur Verfügung gestellt.

Auch der Umstand, dass Schülerinnen und Schüler ab der 5. Schulstufe mit digitalen Endgeräten als Arbeitsmittel ausgestattet sind, wirft einige Fragen auf, zu denen einige Infos in dieser Ausgabe zusammengetragen wurden. 

KI – Künstliche Intelligenz wird von uns allen mehr oder weniger bewusst genützt bzw. werden unsere Daten dafür gesammelt und weiterverwendet.
Einige Aspekte aus dem Wirken des EU-Parlaments sowie Auszüge aus einer diesbezüglichen Handreichung des Bundes-ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung finden Sie auf         

Last but not least informieren wir über den neuen Lehrplan für VS, MS, AHS, der ab dem kommenden Schuljahr (2023/24) bereits in der Vorschulstufe und der 1. und 5. Schulstufe zur Anwendung kommen muss.                                                                        
In diesem Zusammenhang befassen wir uns auch mit den schulautonomen Lehrplanbestimmungen, da nicht nur neu gefasste Bestimmungen die neue Struktur der Fach-lehrpläne berücksichtigen müssen, sondern auch bestehende anzupassen sind. 

Ilse Schmid, Präsidentin

Geltungsbereich der Inhalte

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