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Geltungsbereich von Schulgesetzen

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. Sie sind Bundesgesetze und im Bundesgesetzblatt kundgemacht.

Bitte beachten Sie: Mit * gekennzeichnete Links führen zur jeweils aktuellen Fassung! Wir bemühen uns, die Texte zu aktualisieren. Da die Änderungen jedoch derartig häufig erfolgen, bitten wir Sie, insbesondere bei älteren Artikeln, auch jeweils die tagesaktuelle Fassung im RIS zu lesen.

Beiträge tragen ein Datum der Veröffentlichung. Dieses gibt -sollten nicht spätere Änderungen eingetragen sein - den Anhalspunkt für den Stand der Gesetze.

Erlässe von Landesschulräten (für Wien: Stadtschulrat) bzw. ab 1.1.2019 Bildungsdirektionen beziehen sich in der Regel auf bundesweite Vorgaben. 

Werden in den Erlässen Landesgesetze berührt, so handelt es sich um Landesgesetze des Bundeslandes, in dem der Landesschulrat (in Wien: Stadtschulrat)bzw. die angeführte Bildungsdirektion  wirkt. Und die zutrreffenden landesgesetzlichen Bestimmungen werden explizit angeführt. 

Landesgesetze, gelten (nur) im jeweiligen Bundesland und sie führen immer entsprechende Beifügungen. zB

Steiermärkisches (St) Behindertengesetz  - StBHG;

Oberösterreichisches (Oö.) Pflichtschulorganisationsgesetz  - .POG

Bitte beachten Sie die Haftungshinweise

 

Geltungsbereich der Inhalte

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