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Vertrauensperson - Damit das Gespräch gelingt

Wenn es Probleme gibt, fällt sachliche Kommunikation oft schwer. Verständigungsschwierigkeiten und Missverständnisse behindern eine erfolgreiche Lösung des Problems.

Eltern sehen sich oftmals mit Behauptungen konfrontiert, die sie in der Kürze nicht verifizieren können.
Sie sitzen einer „Übermacht“ gegenüber, weil die Lehrperson ohne Ankündigung auch noch die Schulleitung und weitere Personen beigezogen hat.

Dazu hat das „Unterrichtsministerium“ (damals bmbwk) in dem von uns Elternvertreter/inne/n erwirkten Erlass „Förderliche Bedingungen für Aussprachen im Rahmen der Schulpartnerschaft“ erkannt:

Allein die gleiche Zahl von Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern auf Lehrer/innen- und Elternseite kann viel zu einer konstruktiven Gesprächsführung beitragen und nicht direkt betroffene Personen übernehmen oft eine effiziente Vermittlerrolle.

pdfFörderliche Bedingungen für Aussprachen im Rahmen der Schulpartnerschaft

Dass Erziehungsberechtigte eine Vertrauensperson eigener Wahl beiziehen, wird in Konfliktsituationen ausdrücklich als sinnvoll erachtet.

Unter bestimmten Bedingungen, etwa bei sprachlichen Verständigungsschwierigkeiten oder in Konfliktsituationen kann es sich als sinnvoll erweisen, auch weitere Personen zu Einzelaussprachen zwischen Lehrpersonen und Erziehungsberechtigten beizuziehen. Auf Seite der Schule kann das z.B. der Klassenvorstand, der/die Direktor/in, ein/e Beratungslehrer/in sein, auf Seite der Erziehungsberechtigten eine Vertrauensperson eigener Wahl, z.B. ein/e Verwandte/r, ein/e Dolmetscher/ in oder ein/e Elternvertreter/in der Schule, aber auch der/die betroffene Schüler/in.

Auch das schriftliche Festhalten der wesentlichen Punkte der Aussprache wird seitens des Ministeriums empfohlen und sollte nicht als Misstrauen gegenüber den Gesprächspartner/inne/n gewertet werden.

Im Sinne einer Vereinbarungskultur können die Ergebnisse von Aussprachen auch schriftlich festgehalten und unterzeichnet werden. Damit werden die getroffenen Übereinkünfte wie z.B. die Erstellung eines Förderprogramms, die Vereinbarung eines weiteren Termins etc. dokumentiert.

Eltern sind für die Schule wichtige Bildungspartner. Eine auf gegenseitigem Vertrauen und Respekt basierende Kommunikation ist für ein erfolgreiches Zusammenwirken unerlässlich.

Infos und Hilfe: 0676 40 402 40 Hotline der Steirischen Elternvertretung.

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  • Beiziehung von Vertrauensperson

    Donnerstag, 09. März 2017 00:00

    Vertrauensperson - Damit das Gespräch gelingt

    Wenn es Probleme gibt, fällt sachliche Kommunikation oft schwer. Verständigungsschwierigkeiten und Missverständnisse behindern eine erfolgreiche Lösung des Problems.

    Eltern sehen sich oftmals mit Behauptungen konfrontiert, die sie in der Kürze nicht verifizieren können.
    Sie sitzen einer „Übermacht“ gegenüber, weil die Lehrperson ohne Ankündigung auch noch die Schulleitung und weitere Personen beigezogen hat.

    Dazu hat das „Unterrichtsministerium“ (damals bmbwk) in dem von uns Elternvertreter/inne/n erwirkten Erlass „Förderliche Bedingungen für Aussprachen im Rahmen der Schulpartnerschaft“ erkannt:

    Allein die gleiche Zahl von Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern auf Lehrer/innen- und Elternseite kann viel zu einer konstruktiven Gesprächsführung beitragen und nicht direkt betroffene Personen übernehmen oft eine effiziente Vermittlerrolle.

    pdfFörderliche Bedingungen für Aussprachen im Rahmen der Schulpartnerschaft

    Dass Erziehungsberechtigte eine Vertrauensperson eigener Wahl beiziehen, wird in Konfliktsituationen ausdrücklich als sinnvoll erachtet.

    Unter bestimmten Bedingungen, etwa bei sprachlichen Verständigungsschwierigkeiten oder in Konfliktsituationen kann es sich als sinnvoll erweisen, auch weitere Personen zu Einzelaussprachen zwischen Lehrpersonen und Erziehungsberechtigten beizuziehen. Auf Seite der Schule kann das z.B. der Klassenvorstand, der/die Direktor/in, ein/e Beratungslehrer/in sein, auf Seite der Erziehungsberechtigten eine Vertrauensperson eigener Wahl, z.B. ein/e Verwandte/r, ein/e Dolmetscher/ in oder ein/e Elternvertreter/in der Schule, aber auch der/die betroffene Schüler/in.

    Auch das schriftliche Festhalten der wesentlichen Punkte der Aussprache wird seitens des Ministeriums empfohlen und sollte nicht als Misstrauen gegenüber den Gesprächspartner/inne/n gewertet werden.

    Im Sinne einer Vereinbarungskultur können die Ergebnisse von Aussprachen auch schriftlich festgehalten und unterzeichnet werden. Damit werden die getroffenen Übereinkünfte wie z.B. die Erstellung eines Förderprogramms, die Vereinbarung eines weiteren Termins etc. dokumentiert.

    Eltern sind für die Schule wichtige Bildungspartner. Eine auf gegenseitigem Vertrauen und Respekt basierende Kommunikation ist für ein erfolgreiches Zusammenwirken unerlässlich.

    Infos und Hilfe: 0676 40 402 40 Hotline der Steirischen Elternvertretung.

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