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BBO – was ist das?

BBO steht für Bildungs- und Berufsorientierung.

Bildungs- und Berufsorientierung in der Steiermark hat einen überparteilichen Rahmen für alle Entwicklungsprozesse in diesem Kontext die  pdfSteirische Strategie für Bildungs- und Berufsorientierung“. Diese ist leitend und bindend für die gesamte Steiermark.

Hier wird auch definiert, was unter Berufsorientierung zu verstehen ist:

„Berufsorientierung ist ein lebenslanger Prozess der Annäherung und Abstimmung zwischen Interessen, Wünschen, Wissen und Können des Individuums auf der einen und Möglichkeiten, Bedarf und Anforderungen der Arbeits- und Berufswelt auf der anderen Seite.

Beide Seiten, und damit auch der Prozess der Berufsorientierung an sich, sind von stetigen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, technologischen und sozialen Veränderungsprozessen geprägt.“


 

Eine Übersicht über die regionalen Angebote bietet die BBO-Angebotslandschaft:

 Steiermark

 

Weitere Angebote finden Sie über den Jugendwegweiser. 

Der Jugendwegweiser bietet einen Überblick über Angebote am Übergang Schule – Beruf sowie auch unterstützende Angebote in der Steiermark in den drei Kategorien: Jugendliche-Eltern-Lehrpersonen

 

jugendwegweiser

 

Die steirische Weiterbildungsdatenbank

ermöglicht die kostenlose Suche nach Weiterbildungsangeboten und -anbietern in der Steiermark. Sie finden hier Angebote sowohl zur beruflichen als auch zur allgemeinen und politischen Bildung


 

IBOBB – was heißt das?

IBOBB steht für Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf und somit für ein Gesamtkonzept in der Berufsorientierung.

Die Durchführung von Berufsorientierung ist für alle Schulen verpflichtend, mit unterschiedlichen Durchführungsrichtlinien.

Berufsorientierung ist wie auch zB Begabungs- und Begabtenförderung ein wichtiges Bildungsziel.

Das Schulorganisationsgesetz §2 Abs. 1 sagt dazu:

„Die österreichische Schule ... hat die Jugend mit dem für das Leben und den künftigen Beruf erfor-derlichen Wissen und Können auszustatten und zum selbsttätigen Bildungserwerb zu erziehen. ...“

Das Schulunterrichtsgesetz § 19 Abs. 8 verlangt:

„In der 4. Schulstufe (...) und in der 8. Schulstufe, in der Neuen Mittelschule auch bereits in der 7. Schulstufe, sind die Erziehungsberechtigten gegen Ende des ersten Semesters oder am Beginn des zweiten Semesters des Unterrichtsjahres über den nach den Interessen und Leistungen des Schülers empfehlenswerten weiteren Bildungsweg mündlich zu informieren. ...“

Das Schulorganisationsgesetz schreibt vor, wo und wie Berufsorientierung in den Lehrplänen zu verankern ist:

Polytechnische Schule - Pflichtgegenstand

Gem. § 29 Abs. 1a ist im Lehrplan der Polytechnischen Schule Berufsorientierung als Pflichtgegenstand „Berufs- und Lebenswelt“ mit 3 Wochenstunden vorzusehen. Durch eine schulautonome Lehrplanbestimmung kann eine Erhöhung auf 4 Wochenstunden erfolgen.

Eine schulautonome Festlegung von nur zwei Wochenstunden für den Pflichtgegenstand Berufs- und Lebenswelt ist nur möglich, wenn ein zusätzlicher alternativer Pflichtgegenstand mit Inhalten aus dem Pflichtgegenstand Berufs- und Lebenswelt im Ausmaß von mindestens einer Wochenstunde geschaffen wird.

Lehrplan PTS >>> hier

Mittelschule - verbindliche Übung

Gem. § 21b  Abs. 1 Z 2 ist im Lehrplan der  Mittelschule in der 3. und 4. Klasse die verbindliche Übung Berufsorientierung vorzusehen.

Allgemeinbildende höhere Schule - verbindliche Übung

Gem. § 39 Abs. 1a ist im Lehrplan der allgemeinbildenden höheren Schulen in allen Formen in der 3. und 4. Klasse die verbindliche Übung Berufsorientierung vorzusehen.

Ausmaß und Umsetzung der verbindlichen Übung:

Die verbindliche Übung Berufsorientierung kann als eigenes Fach, integrativ in die einzelnen Pflichtgegenstände oder projektorientiert umgesetzt werden.

Ohne schulautonome Regelung wären das:

In der 3. und 4. Klasse integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen je 32 Jahresstunden.

Mit schulautonomer Regelung:

kann das Ausmaß auf bis zu 4 Wochenstunden erhöht werden:

1. und 2. Klasse 0-1, 3.Klasse 1-2, 4.Klasse 1-2 ® insgesamt 2-4 Wochenstunden

In der dritten bzw. vierten Klasse als eigener Unterrichtsgegenstand im Ausmaß von insgesamt mindestens einer Wochenstunde. Die darüber hinausgehenden Stunden können geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.

1 Wochenstunde entspricht 32 Jahresstunden


 

Die drei thematischen Säulen des schulischen IBOBB-Konzeptes sind:

♦ Information: Vermittlung, Ergänzung und Vertiefung von Wissen

♦ Beratung: Klärende und strukturierende Bearbeitung des Themenfeldes „Berufswahl“. Neben der Analyse themenspezifischer Ziele stehen vor allem die Erleichterung der Orientierung sowie die Erschließung von Ressourcen im Vordergrund.

♦ Orientierung: Reflexion der eigenen Ausgangsbedingungen (z.B. Fähigkeiten und Interessen) sowie Überblick über vorhandene Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten. Das Wahrnehmen verschiedener Chancen und Alternativen ist wichtig um bewusste und reflektierte Entscheidungen treffen zu können.


Das standortbezogene Umsetzungskonzept

lt. RS 17/2012 des bmukk "Maßnahmenkatalog im Bereich Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf (IBOBB) in der 7. und 8. Schulstufe"

Schulleiter/innen haben in Wahrnehmung Ihrer Gesamtverantwortung für die Unterrichts- und Erziehungsarbeit auf ein koordiniertes Zusammenwirken aller Ansätze und Maßnahmen im Bereich IBOBB zu achten. Für diesen Zweck ist ein standortbezogenes Umsetzungskonzept zu erstellen und den Schulpartnern zu kommunizieren.

Bereits beim Eintritt in die NMS/HS bzw. AHS, jedoch spätestens am Beginn der 7. Schulstufe: Information der Eltern über das standortbezogene Umsetzungskonzept, die Art und das Zusammenwirken der geplanten Unterstützungsmaßnahmen

Dokumentation und Evaluation: auf Schüler-, Lehrer- und Schulebene sowie kontinuierliche Weiterentwicklung des Konzeptes sind erforderlich.

Die Maßnahmen müssen auf mehreren Ebenen und auf verschiedene Arten ansetzen:

♦Im Unterricht der Pflichtgegenstände durch die Förderung von Grundkompetenzen für das Treffen von selbstverantwortlichen Bildungs- und Berufsentscheidungen. Das sind vor allem:

◊ Fähigkeit zur Selbstreflexion (insbesondere hinsichtlich der eigenen Interessen, Stärken/Schwächen und Wünsche)

◊ Fähigkeit, eigene Ziele definieren und verfolgen zu können

◊ Kenntnis von Methoden der Informationsrecherche und –Bewertung

◊ Entscheidungsfähigkeit (inklusive Fähigkeit zur Gestaltung von Entscheidungsprozessen und Umgang mit mehrdimensionalen, teils auch widersprüchlichen Entscheidungsgrundlagen).

♦In der verbindlichen Übung „Berufsorientierung“ in der 7. und 8. Schulstufe: Unabhängig von der jeweiligen Umsetzungsform (eigenes Fach, integrativ, projektorientiert) ist darauf zu achten, dass der Lehrplan sowohl in inhaltlicher als auch in zeitlicher Hinsicht erfüllt wird.

♦Zusätzlich kann die unverbindliche Übung/der Freigegenstand „Berufsorientierung“ ganzjährig, kursmäßig oder geblockt geführt und auf Interessen und Bedürfnisse der Schüler/innen ausgerichtet werden.

♦Im Rahmen von Projekten und Realbegegnungen.

♦Durch Information und Beratung seitens der Schüler- bzw. Bildungsberater/innen.

Das Mit- und Zusammenwirken möglichst vieler Lehrer/innen ist erforderlich, ergänzt durch die Schülerberater/innen und allfällige externe Fachkräfte (z.B. Jugendcoaches).

siehe Elternbrief April 2016 Wer unterstützt wen? - Beratung an und für Schulen

Die Umsetzung muss den Prozesscharakter der Berufsorientierung berücksichtigen und hat den Anspruch, allen Schüler/innen in ihrer individuellen Situation gerecht zu werden.

Siehe auch Themen 

NEU: Digitale Berufe auf einen Blick - Berufsorientierungs-Plattform des BMBWF - Ein- und Überblick in die Zukunft der digitalen Berufswelt (25.09.2019)

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