Menu
Menu

Meldepflicht

Erziehungsberechtigte müssen die zuständige Landes-Koordinierungsstelle verständigen, wenn ihr Kind nicht binnen vier Monaten nach Abschluss der Pflichtschule bzw. nach einem Schul- oder Ausbildungsabbruch eine weitere Aus-/Bildung begonnen hat.

Meldepflichten bestehen darüber hinaus für öffentliche Einrichtungen und Institutionen wie Schulen, Arbeitsmarktservice (AMS), Sozialministeriumservice etc.

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

Newsletter An-/Abmeldung

Sprachenfest

Screenshot 2026 09 08 113005

Unterstützung Schulsportwochen

Sportwochen 100er

AusBildung bis 18J

AusBildung bis 18J

Autonomie braucht Garantie

keyvisual Autonomie RGB

EU-Schulprogramm

   EU neu   

Kinderschutz

Kinderschutz Kija

Leseland Steiermark - DigiBib

Leseland Stmk

Das österreichische Schulsystem

OeAD LogoSolo RGB

Bildungsdirektion Steiermark

BD Steiermark