Transportsonderbedarf (Gelegenheitsverkehr)
Grundsätzlich kann für alle Sommerschüler/innen, die Anspruch haben – gerade auch für zur Teilnahme verpflichtete Schüler/innen –, Gelegenheitsverkehr organisiert werden. > Merkblatt Schülerfreifahrt
Der Transportsonderbedarf ist von der Schulleitung bei der Anmeldung der Schüler/innen im Schulverwaltungsprogramm anzugeben. Im Zuge dessen ist das Merkblatt „Schülerfreifahrt“ zu berücksichtigen: Dort sind die Voraussetzungen angeführt, die für die Einrichtung eines Sondertransports (Schulbusses) gegeben sein müssen."
Die Meldung von Transportsonderbedarf, und auch dessen Nachmeldung, ist bis 15. Juni 2026 möglich.









