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Transportsonderbedarf (Gelegenheitsverkehr)

Rundschreiben 05/2026 (BD St) 

Grundsätzlich kann für alle Sommerschüler/innen, die Anspruch haben – gerade auch für zur Teilnahme verpflichtete Schüler/innen –, Gelegenheitsverkehr organisiert werden. > Merkblatt Schülerfreifahrt

Der Transportsonderbedarf ist von der Schulleitung bei der Anmeldung der Schüler/innen im Schulverwaltungsprogramm anzugeben. Im Zuge dessen ist das Merkblatt „Schülerfreifahrt“  zu berücksichtigen: Dort sind die Voraussetzungen angeführt, die für die Einrichtung eines Sondertransports (Schulbusses) gegeben sein müssen."

Die Meldung von Transportsonderbedarf, und auch dessen Nachmeldung, ist bis 15. Juni 2026 möglich.

 

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