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Der Besuch der Sommerschule und die öffentliche Anreise sind kostenlos.   Bearbeitet: 04.05.26

Die Anmeldebestätigung ist gleichzeitig der Fahrschein für Bus und Bahn zwischen Ihrem Zuhause und der Sommerschule.

Termine:

Burgenland, Niederösterreich, Wien:24. August bis 4. September 2026

Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg: 31. August bis 11. September 2026

Jeweils Montag bis Freitag, von 8:00 bis 12:00 Uhr

Anmeldung erforderlich:

Hauptanmeldefrist: 30.04.2026
Nachmeldungen: 29.05.2026
Anmeldeschluss: 19.06.2026

Die Anmeldung des Kindes zur Sommerschule erfolgt in der Schule, die das Kind besucht, und zwar durch die Eltern!

Infos der BD Stmk: hier


SchUG § 12 

"(6a) Für Schülerinnen und Schüler, die am ersten Tag des zweiten Semesters eine Deutschförderklasse oder einen Deutschförderkurs besuchen oder ...., besteht jedenfalls eine Verpflichtung zur Teilnahme am Förderunterricht ... (Sommerschule) mit Sprachförderung in Deutsch.“

Die Anmeldung erfolgt durch die Schulleitung. Die Erziehungsberechtigten müssen darüber informiert werden.

Ausnahmeregelung: Erlaubnis zum Fernbleiben - nur für Sommerschule 2026

Das Gesetz betreffend die verpflichtende Teilnahme  an der Sommerschule wurde am 18. Februar 2026 kundgemacht.

In jenen Fällen, in denen seitens der Schüler/innen bzw. deren Erziehungsberechtigten nachweislich glaubhaft gemacht wird, dass bereits vor der Kundmachung der Bestimmungen über die verpflichtende Sommerschule, somit vor dem 18. Februar 2026, Buchungen oder Veranlassungen vorgenommen wurden, die einer Teilnahme an der Sommerschule entgegenstehen, gilt dies als begründeter Anlass im Sinne des § 9 Abs. 6 SchPflG 1985 bzw. als wichtiger Grund im Sinne des § 45 Abs. 4 SchUG – es kann die Erlaubnis zum Fernbleiben erteilt werden. Diese Möglichkeit besteht ausschließlich in der Sommerschule 2026. Für das Verfahren gelten die bekannten gesetzlichen Regelungen: Abwesenheiten von bis zu einer Woche kann die Schulleitung genehmigen, darüber hinaus muss ein Antrag an die Bildungsdirektion gestellt werden.

 Siehe RS 6/2026 (BD St)


Transportsonderbedarf (Gelegenheitsverkehr)

Rundschreiben 05/2026 (BD St) 

Grundsätzlich kann für alle Sommerschüler/innen, die Anspruch haben – gerade auch für zur Teilnahme verpflichtete Schüler/innen –, Gelegenheitsverkehr organisiert werden. > Merkblatt Schülerfreifahrt

Der Transportsonderbedarf ist von der Schulleitung bei der Anmeldung der Schüler/innen im Schulverwaltungsprogramm anzugeben. Im Zuge dessen ist das Merkblatt „Schülerfreifahrt“  zu berücksichtigen: Dort sind die Voraussetzungen angeführt, die für die Einrichtung eines Sondertransports (Schulbusses) gegeben sein müssen."

Die Meldung von Transportsonderbedarf, und auch dessen Nachmeldung, ist bis 15. Juni 2026 möglich.

 


Das bietet die Sommerschule

Förderung von individuellen Interessen und Talenten: Durch unterschiedliche Projekte und Aufgaben hat Ihr Kind die Möglichkeit, seine Interessen zu vertiefen und seine Talente zu stärken.

Kleine Lerngruppen Im Unterricht in kleinen Gruppen bekommt Ihr Kind die nötige Aufmerksamkeit und individuelle Unterstützung.

Maßgeschneiderte Lernpläne Für Ihr Kind wird ein individueller Lernweg gestaltet, der gezielt auf seine Bedürfnisse und Stärken eingeht, z.B. um Lernlücken zu schließen, Talente und Begabungen zu fördern.

Gezielte Sprachförderung Spricht Ihr Kind Deutsch nicht als Erstsprache, wird es mit kreati-ven Lernmethoden in der Unterrichtssprache gefördert.

Sprachsensible Unterrichtsmaterialien Im Unterricht kommen viele Materialien zum Einsatz, die speziell das Sprachverständnis fördern und gleichzeitig fachliche Inhalte vermitteln.

Erfahrene Lehrerinnen und Lehrer Der Unterricht wird von erfahrenen Lehrerinnen und Lehrern sowie Lehramtsstudierenden gestaltet.

Schülerinnen und Schülern als Buddys Schülerinnen und Schüler ab der 5. Schulstufe stehen Ihrem Kind als Buddys zur Seite

https://www.bmb.gv.at/Themen/schule/zrp/sommerschule.html 

Die folgenden, bereits aus den Vorjahren bekannten und bewährten Sommerschulprogramme können an den Standorten wie gewohnt organisiert werden: (aus Rundschreiben 01/2026 (BD St))

Primarstufe – Allgemein (Deutsch, Mathematik, Sachunterricht)
Primarstufe – Schulautonomes Sommerschulprogramm
Sek1 – Allgemein (Deutsch, Mathematik, Englisch)
Sek1 – Nahtstelle
Sek1 – Schulautonomes Sommerschulprogramm
Sek2 – Allgemein (Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen und typenbildende Gegenstände)
Sek2 – Nahtstelle
Sek2 – Schulautonomes Sommerschulprogramm
Zur Abgrenzung zwischen den Programmen – insbesondere zwischen der Sommerschule Allgemein und Schulautonom >> Übersicht.


Kontaktadressen

Bei Fragen zur Sommerschule stehen folgende Email-Adressen in den Bildungsregionen zur Verfügung:

Steirischer Zentralraum: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Oststeiermark: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Obersteiermark Ost: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Südweststeiermark: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Obersteiermark West: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Südoststeiermark: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Liezen: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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