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"E-Moped"

Die gravierendsten Neuregelungen treten erst mit 1. Oktober in Kraft: Ab dann gelten sie als Kraftfahrzeuge und brauchen daher

eine Zulassung und Nummerntafel und Versicherung.

Zum Lenken braucht man zumindest einen "Mopedführerschein"

Es fällt aber auch die Beschränkung der Geschwindigkeit auf 25km/h. Diese wird dann, wie es schon bei Mopeds mit Verbrennermotor ist, auf 45 km/h angehoben.

 

 

 

 

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

Autonomie braucht Garantie

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