Menu
Menu

Helmpflicht

 
Bei der Benutzung von Elektrofahhrädern sind Personen unter 14 Jahren zum bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Sturzhelms verpflichtet
bei der Benutzung von jedem Fahrrad, beim Transport in einem Fahrradanhänger und, wenn sie auf einem Fahrrad mitgeführt werden, müssen Kinder unter 12 Jahren  einen Sturzhelm in bestimmungsgemäßer Weise gebrauchen. (§ 66 (6))
 
bei der Benutzung eines elektrisch betriebenen Klein- und Minirollers  sind Personen unter 16 Jahren zum bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Sturzhelms verpflichtet.  (§ 68a (7))
 

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

Autonomie braucht Garantie

keyvisual Autonomie RGB

Newsletter An-/Abmeldung

Nächste Veranstaltungen

Mär
12

09:00 12.03.2026 - 19:00 31.12.2026

Mai
19

19.05.2026 19:00 - 20:00

Mai
20

20.05.2026 16:00 - 18:00

AusBildung bis 18J

AusBildung bis 18J

Unterstützung Schulsportwochen

Sportwochen 100er

EU-Schulprogramm

   EU neu   

Kinderschutz

Kinderschutz Kija

Hotline für Schule und Eltern

Leseland Steiermark - DigiBib

Leseland Stmk

Das österreichische Schulsystem

OeAD LogoSolo RGB

Bildungsdirektion Steiermark

BD Steiermark

A6 - Bildung und Gesellschaft

land steiermark