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 Bevor es in den Familien zu einer Überforderung (aus persönlichen und beruflichen Gründen) kommt, wird empfohlen, den Kindern den Besuch in einer Betreuung zu ermöglichen.

Neben der generellen Betreuung soll wieder verstärkt Bildungsarbeit wie etwa Sprachförderung stattfinden.

Es wird weiters empfohlen, dass ab dem 18. Mai 2020:

speziell folgende Kinder wieder die Kindergärten besuchen:
1.)  5-jährige Kinder, die das letzte verpflichtende Kindergartenjahr vor Schuleintritt absolvieren
2.)  3- bis 4-jährige Kinder, die einen Sprachförderbedarf aufweisen

Geltungsbereich der Inhalte

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