Menu
Menu

Schülerinnen und Schüler, die sich auf Grund der Corona Krise nicht in der Lage sehen dem Unterricht in der Schule beizuwohnen oder wenn Eltern bzw.
Erziehungsberechtigte auf Grund von Bedenken ihre Kinder nicht in die Schule schicken wollen müssen sie dies auch nicht tun. Sie gelten als entschuldigt, sind aber verpflichtet eine Begründung formal an die Schule zu übermitteln und den versäumten Stoff aufzuholen bzw. nachzulernen.

Aktualisierung 7.5. Richtlinien vom 7.5.2020 Punkt 10

Fernbleiben vom Unterricht

Schülerinnen und Schüler, die keiner Risikogruppe angehören, sich aber aufgrund deraktuellen Situation psychisch nicht in der Lage sehen, dem Unterricht beizuwohnen, gelten als entschuldigt.

Sie können den Lernstoff, der in der Schule unterrichtet wird, eigenständig nachholen (analog zur jener Vorgehensweise, wenn eine Schülerin/ein Schüler erkrankt und den versäumten Lernstoff nachholen muss).

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

Newsletter An-/Abmeldung

Österreichisches Jugendrotkreuz

Jugendrotkreuz

Nächste Veranstaltungen

Mai
14

14.05.2025 14:00 - 14:45

Das österreichische Schulsystem

OeAD LogoSolo RGB

Next step#Lehre 1.-4.April

next step lehre

Hotline für Schule und Eltern

EU-Schulprogramm

   EU neu   

Leseland Steiermark - DigiBib

Leseland Stmk

Unterstützung Schulsportwochen

Sportwochen 100er

Bildungsdirektion Steiermark

BD Steiermark

A6 - Bildung und Gesellschaft

land steiermark