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Deutschpflicht in Schulpausen

Durch Gesetze festgelegt ist, dass die Unterrichtssprache Deutsch ist. Pausen sind ausdrücklich Zeiten, die zwischen den Unterrichtsstunden zu gewähren sind. Pausen zählen somit nicht zum Unterricht.

Wer ist also befugt, Vorschriften für die Pausen zu erlassen?

Grundsätzlich ist es Sache des „zuständigen Bundesministers“ nähere Vorschriften über das Verhalten der Schüler zu erlassen. Dies findet in der Verordnung betreffend die Schulordnung seinen Niederschlag.


Das Schulforum bzw. der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) darf –sofern es die besonderen Umstände erfordern,- eine Hausordnung erlassen: (mindestens Zweidrittel jeder Kurie anwesend, mindestens Zweidrittel jeder Kurie dafür). Die "Zweidrittel-Mehrheitserfordernisse", wie sie bei Beschlüssen betreffend Hausordnung, schulautonomen Schulzeitregelungen (zB Schulfreierklärung), etc. verlangt waren, gibt es seit 1.9.2018 nicht mehr. siehe Elternbrief Mai 2018 "Elternwirkung geschwächt"

In der Hausordnung können Verhaltensvereinbarungen festgelegt werden.

Diese haben sich auf Schüler, Lehrer und Erziehungsberechtigte als Schulgemeinschaft zu beziehen.

An Schulen mit Schulforum sind die ElternvertreterInnen besonders gefordert, da SchülerInnen -anders als im SGA- keine eigene stimmberechtigte Vertretung haben.


Schule ist ein Ort, wo ebenso wie in der Familie, „gutes Benehmen“ gelehrt und gelernt wird. Werden Unsicherheiten oder Unkenntnis fühlbar bzw. fühlen sich Beteiligte häufig durch andere missachtet oder gekränkt, so können Schulen die Möglichkeit, „Verhaltensvereinbarungen“ festzulegen, ergreifen. Pausen können Gelegenheit bieten, durch Verwendung der Sprache „Deutsch“ zusätzliche Übungszeiten zu eröffnen. Sprache soll verbinden und nicht ausschließen.


Jedoch: Insbesondere wenn es sich -wie bei Pausen auch- um Gelegenheiten handelt, die der Erholung zugeordnet werden, richtet sich die Wahl der konkreten Sprache einer kommunizierenden Gruppe von Menschen in der Regel danach, was von allen in dieser Gruppe verstanden wird, bzw. einzelne Beteiligte sorgen dafür, dass durch Übersetzung des Gesprochenen niemand ausgeschlossen wird.
Die Verwendung der Amtssprache des Landes wird diesfalls keine Vorgabe sein.

Bitte schreiben Sie uns, wie Sie diese Thematik sehen, ob es an Ihrer Schule schon Thema war bzw. ist, ob es bereits Vereinbarungen dazu gibt,…

Geltungsbereich der Inhalte

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