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Freiplätze bei Schulveranstaltungen

Wie die Freiplätze, die bei Schulveranstaltungen anfallen, zu verwenden sind, hat in den letzten Jahren immer wieder Fragen bzw. Probleme aufgeworfen.

Zum Thema Freiplätze bei Schulveranstaltungen hat sich nun die Abt. Pflichtschulen (HR Mag. Paulmichl) den Regelungen für die Bundesschulen angeschlossen.

 Herr HR Mag Michael Fresner hat uns auf Anfrage freundlicher Weise die aktuelle Handreichung für Reisekosten/AHS/BMHS übermittelt. 

 

Richtlinie für Freiplätze/Gutschriften/Ermäßigungen:

„Freiplätze/Gutschriften/Ermäßigungen sind auf alle Teilnehmer/innen (Lehrpersonal und Schüler/innen) oder nur auf alle Schüler/innen umzulegen.

Die einzige Ausnahme bilden die Liftfreikarten für Lehrer/innen, welche auf das Lehrpersonal umzulegen sind."

 

Die Entscheidung, ob die Freiplätze auf alle Teilnehmer/innen (Lehrpersonal und Schüler/innen) oder nur auf alle Schüler/innen umgelegt werden, sollte im Rahmen der Festlegung der Kosten für die Schulveranstaltungen nach Zuständigkeit vom Schulgremium (Klassen- oder Schulforum, SGA)  festgelegt und beschlossen werden.

Wenn die Freiplätze nur auf die Schüler/innen verteilt werden, müssen von den Schulen die Mehrkosten für die Lehrpersonen aus den Schulbudgets bedeckt werden.

 

Geltungsbereich der Inhalte

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