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Am 4.April 2020 wurde das 3. COVID-19-Gesetz kundgemacht: BGBl. I Nr. 23/2020.

u.a. sind in diesem Paket Änderungen enthalten von: SchOG, SchUG, SchPflG und SchZG - mit dem Inhalt, dass

 der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung ermächtigt wird im Verordnungsweg erforderliche Änderungen bestimmter Teile dieser Bundesgesetze zu verordnen:

"...Ermächtigung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschungin Ausnahme zu den Bestimmungen des jeweiligen Bundesgesetzes für die Schuljahre 2019/20 und 2020/21 mit Verordnung bestimmte Angelegenheiten zu regeln.

Was in den Schulgesetzen stehendes per Verordnung geregelt werden darf:

pdfÄnderungen Schulgesetze

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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