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Elternrechte

Da – wie im Grundsatzerlass Sexualpädagogik geregelt – den Eltern und Erziehungsberechtigten im Bereich der sexuellen Bildung eine zentrale Aufgabe zukommt, sind die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten rechtzeitig im Vorfeld über die Einbindung von außerschulischen Personen und Organisationen z.B. im Rahmen eines Elternabends über Folgendes zu informieren:


 Name der Person/Organisation und deren wertebezogenen Hintergrund
 Geplante Inhalte und Methoden
 Verwendete Materialen sollten den Eltern vorgestellt bzw. zur Verfügung gestellt werden. 

 Siehe auch RS 5/2019 außer Kraft  NEU: RS 2/2025

 

Geltungsbereich der Inhalte

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