Menu
Menu

Teilnahmepflicht 

Gem. § 43 SchUG sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet den Unterricht zu besuchen.

ABER:

Findet ein externes Angeot als schulbezogene Veranstaltung statt, so gilt:

1. die Teilnahme nur bei Anmeldung

2. von der Schulgeldfreiheit ausgenommen

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

Newsletter An-/Abmeldung

Sprachenfest

Screenshot 2026 09 08 113005

Unterstützung Schulsportwochen

Sportwochen 100er

AusBildung bis 18J

AusBildung bis 18J

Autonomie braucht Garantie

keyvisual Autonomie RGB

EU-Schulprogramm

   EU neu   

Kinderschutz

Kinderschutz Kija

Leseland Steiermark - DigiBib

Leseland Stmk

Das österreichische Schulsystem

OeAD LogoSolo RGB

Bildungsdirektion Steiermark

BD Steiermark