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Teilnahmepflicht 

Gem. § 43 SchUG sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet den Unterricht zu besuchen.

ABER:

Findet ein externes Angeot als schulbezogene Veranstaltung statt, so gilt:

1. die Teilnahme nur bei Anmeldung

2. von der Schulgeldfreiheit ausgenommen

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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