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Ortsungebundener Unterricht / Homeschooling / Distance Learning

Findet Präsenzunterricht statt, so erbringt die AUVA die vorgesehenen Leistungen vollumfänglich.

Für Schülerinnen und Schüler im Homeschooling wurden - anders als fürArbeitnehmerinnen und -nehmer -  keine gesonderten Bestimmungen erlassen.

Unsere Anfrage dazu an die Leistungsabteilung der AUVA Landesstelle Graz wurde wie folgt beantwortet:

"Schüler:innen sind beim im Rahmen des Homeschooling / Distance Learning zu Hause stattfindenden Unterricht geschützt. Damit ist gemeint, dass Unfälle, die sich beim Unterricht während einer Unterrichtsstunde zu Hause ereignen, dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz unterliegen. Wenn die Unterrichtsstunde durch das Erledigen von Arbeitsaufträgen ersetzt wird, sind die Kinder sinngemäß auch bei dieser Erledigung geschützt.

Nach der derzeitigen Rechtslage sind Schüler:innen im Rahmen des Homeschooling / Distance Learning nur unmittelbar beim Unterricht geschützt. Pausen, das Aufsuchen der Toilette und Wege sind vom Unfallversicherungsschutz ausgeschlossen."

Lückenschluss für steirische Kinder

Eltern, die die freiwillige Schüler-Unfallfürsorge für ihre Kinder in Anspruch nehmen, haben diese "Lücke geschlossen". >>> hier

 

Zur Info: seit 1.4.2021 Regelungen für Arbeitnehmerinnen und -nehmer für Tätigkeiten im Homeoffice   hier

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