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 § 4 Schulordnung 2024 – Bekanntmachung von Konzept, Ansprechpersonen/Team (Abs.7)

Kundmachung und Hinterlegung, zusätzlich in einer solchen Art und Weise, dass ein Einblick ohne Aufforderung auf Einsicht möglich ist, und in einer dem Alter der Schülerinnen und Schüler entsprechenden Form und Sprache. Den Schülerinnen und Schüler ist bekannt zu machen, wer die Mitglieder des Kinderschutzteams sind.

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