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§ 4 Schulordnung 2024 –Zusammensetzung des Kinderschutzteams (Abs.5)

zumindest zwei, von der Schulleitung verschiedene, Personen, die in einem unbefristeten Dienstverhältnis an der Schule tätig sind, und für drei Jahre zu bestellen sind. …

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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