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 Die Fenstertage sind in Schulen mit 5-Tage-Woche (AHS-Langformen) nicht  durch Beschlüsse der Schulgremien schulfrei, sondern per Verordnung der Bildungsdirektionen oder (je nach Bundesland) im Pflichtschulbereich eventuell durch Schulzeit-Ausführungsgesetze.

Bei uns in der Steiermark -und wahrscheinlich nicht nur da- sind für die AHS mit 5-Tage-Woche diese Fenstertage per Verordnung der Bildungsdirektion frei.
Bei unserer Bildungsdirektion steht : Die Bildungsdirektionen (im Plural!) haben mit jeweiliger Verordnung gemäß § 2 Abs. 5 Schulzeitgesetz 1985, BGBl Nr. 77/1985 idgF, für die AHS-Langformen (an denen für alle Klassen und Schulstufen der Samstag schulfrei ist.......
https://www.bildung-stmk.gv.at/service/termine/freitag-nach-christi-himmelfahrt.html    und     https://www.bildung-stmk.gv.at/service/termine/freitag-nach-fronleichnahm.html

Im Pflichtschulbereich wurde/wird dazu (in der Stmk.) an den Schulen auch nichts beschlossen, weil die Tage per Stmk.Schulzeit-Ausführungsgesetz schulfrei sind:
§ 2 (7a) Für Schulen, an denen der Samstag schulfrei ist, sind in jedem Unterrichtsjahr der Freitag nach Christi Himmelfahrt und der Freitag nach Fronleichnam schulfrei.

 

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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