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Einer sozial bedingten Schere durch die Überbrückungsphase der Fernlehre soll entgegengewirkt werden.

Der Unterstützungsbedarf von Schüler/innen und Eltern, die durch die unterrichtenden Lehrkräfte nicht erreicht wurden, soll ermittelt werden.

Pädagogische und psychosoziale Beratungsunterstützung für die Zielgruppe ist bereitzustellen.

Maßnahmen:

siehe Erlass des BMBWF pdf Geschäftszahl: 2020-0.211.463

 

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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