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 WICHTIG:  Anders als zu Beginn, dürfen nun auch Kinder in die Schule, deren Eltern durch das Lernen mit den Kindern überlastet sind.

"Bevor es in Familien zu einer Überlastung kommt, sollen sie das Angebot der Betreuung am Schulstandort in Anspruch nehmen, unabhängig davon, wie der berufliche Hintergrund der Eltern und Erziehungsberechtigten ist."

Derzeit muss mit einer Ausdehnung bis Ende April gerechnet werden: 

"Lehrerinnen und Lehrer werden ersucht, für den Zeitraum nach Ostern bis Ende April weitere Arbeitspakete für die Schülerinnen und Schüler zusammen zu stellen."

Die generelle Einschränkung auf "Wiederholen und Vertiefen" gilt nicht mehr:

"Die Entscheidung, ob neuer Stoff vermittelt wird oder es zu einer weiteren Vertiefung kommt, muss mit Ausnahme des Berufsschulwesens schulautonom getroffen werden."

pdf Presseunterlagen 31.03.2020

Geltungsbereich der Inhalte

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