"Im Zuge der Schülereinschreibung ist auch die Schulreife eines Kindes zu prüfen und eine schriftliche Entscheidung darüber zu treffen, ob es die Schulreife besitzt oder nicht besitzt."
aus Erlass der BD Stmk. GZ.: VIII Schu5/0032-2022
Dies wird in der Steiermark offenkundig seit Jahren -zum Schaden der Kinder- nicht vollzogen!

Quelle: NBB 2024/Teil2, Seite 280, 281
Wegen dieses Missstandes haben wir immer wieder urgiert und schließlich erreicht, dass zur Herstellung einer gewissen Einheitlichkeit im Jahr 2018 die "Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die näheren Festlegungen betreffend das Vorliegen der Schulreife (Schulreifeverordnung)" erlassen wurde.
Offenbar lag und liegt es nicht an der Interpretation, was "schulreif" bedeutet, sondern an dem beharrlichen Festhalten am Vorgang "erst probieren, ob es in der 1. Schulstufe geht und dann, nach dem Scheitern der Abstieg =Wechsel in die Stufe darunter"
siehe Grafik oben
Dass der Erlass der Bildungsdirektion vom 1.Februar 2022-siehe oben- eine Verbesserung gebracht hat, ist noch nicht belegt.
Vorschulklassen, kann und wird es nur geben, wenn die Einsicht wächst,
dass ein passgenauer Schulstart für die gesamte Schullaufbahn wichtig ist,
dass die Ressourcen dafür aufzuwenden sind, und
dass eine entsprechende Begleitung/Kontrolle durch die Schulaufsicht erfolgen muss.
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