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 Suspendierungsbegleitung

Gem. SchUG 3 49 (3) ist die Schülerin bzw. der Schüler berechtigt, sich während der Suspendierung über den durchgenommenen Lehrstoff regelmäßig zu informieren.

Für die Zeit der Suspendierung wird nun eine Suspendierungsbegleitung angeboten.

Dafür werden mobile Suspendierungsbegleitungsteams -SBT zur Verfügung stehen. Diese sind über die Koordinierungsstelle von der Schulleitung anzufordern, sobald eine Suspendierung erfolgt. Den Eltern wird das Angebot der Begleitung ihres Kindes durch geschulte Personen bekannt gemacht und sie werden gebeten, ihre Zustimmung zur Weitergabe der Kontaktdaten an die Schulsozialarbeit zu geben.

Jedenfalls erforderlich:

Regelmäßige Gespräche mit den Eltern

Gespräche mit dem suspendierten Kind

Einberufung einer Unterstützungskonferenz

NACH Ende der Suspendierung:

Schulen erhalten enge Begleitung

Schülerinnen und Schüler erhalten engmaschige Nachbetreuung

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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