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Ende der Schulpflicht ≠ Ende der Ausbildungspflicht

Gültig seit Juli 2017 für Kinder, die  ihre Schulpflicht beenden:  Sie müssen eine weiterführende Ausbildung absolvieren.

pdf Informationsblatt der Steirischen Koordinierungsstelle             pdfFlyer für Eltern außen      pdfFlyer für Eltern innen

Informationen über Zielsetzung und Inhalt: oesterreich.gv.at  -  Neue Website: AusBildung bis18

Koordinierung durch: Bundeskoordinationsstelle am Übergang Schule-Beruf BundesKOST 

Ausbildungspflichtgesetz: Bundesgesetzblatt I Nr. 62/2016                           

 Ausbildungspflichtgesetz - APflG  i.d.g.F.     Ausbildungspflicht-Verordnung – APfl-VO     i.d.g.F.

 pdf Handreichung für Schulen 1.Auflage 2017     Handreichung des bmbwf :pdf  aktualisierte Auflage September 2018

Zuständigkeit: BM für Soziales, 

Info an Schulen durch BM für Bildung: Ein Erlass zu AusBildung bis 18 ist in Vorbereitung, ebenso Elternbriefe.

Folien _bmb erstellt am 25.10.2016; aktualisiert am 13.02.2017

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