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Außer Kraft

Gesamtnote in Schulnachricht der 1. Schulstufe

Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 13. Jänner 1975 betreffend die Schulnachricht für das erste Semester der Volksschule und der Sonderschule:

§ 1. In die Schulnachricht über das erste Semester der ersten Stufe der Volksschule und der Sonderschule mit Klassenlehrersystem ist für alle Unterrichtsgegenstände, ausgenommen Religion, eine Gesamtnote einzutragen.

sondern

es hat nunmehr auch die Schulnachricht in der 1. Schulstufe eine Beurteilung der einzelnen Pflichtgegenständen zu enthalten.

Weitere Möglichkeit:

Semesterinformation

siehe dazu: Archiv 2017  und Infos zu § 18a SchUG

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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