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Unser beharrliches Eintreten als Landesverband der Elternvereine für Qualität in der ganztägigen Schulform, zeigt weitere Erfolge: durch gesetzliche Änderungen sind die Landesschulräte nun gezwungen, sich um die Qualität aller Bereiche der ganztägigen Schulform zu kümmern. Der nicht nur fälschlich als Nachmittagsbetreuung bezeichnete, sondern häufig (immer noch) nur wie eine Nachmittagsbetreuung geführte Teil der ganztägigen Schulform, der an den Unterrichtsteil anschloss, entsprach kaum den gesetzlichen Bestimmungen.

Mit einem Schreiben an die Schulleitungen im September 2015 und drei Beilagen wurde eine Grundlage geschaffen, die die "Ausrede", etwas nicht gewusst zu haben, unglaubhaft macht.

Schreiben d. LSR an Schulleitungen

 LSR Verordnung - Betreuungsplan

Geltungsbereich der Inhalte

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