Lese-, Rechtschreibschwierigkeiten und dann?
Der Begriff Lese-/Rechtschreibschwierigkeiten umfasst sowohl
die Lese-/Rechtschreibschwäche als auch
die Lese-/Rechtschreibstörung nach WHO-Definition ICD-10.
Über die Homepage der Bildungsdirektion Stmk. gibt es viele Informationen
www.bildung-stmk.gv.at >> Service >>
WICHTIGE FESTSTELLUNG:
Jedes Kind hat das Recht auf Förderung unabhängig davon, ob es eine Diagnose bzw. ein Gutachten vorweisen kann!
Die im Rundschreiben unter Punkt 1 "Allgemeine Fördermaßnahmen" angeführten Punkte sind daher immer zu berücksichtigen. zB:
Bei Schülerinnen und Schülern mit Leseschwierigkeiten ist darauf zu achten, dass die Angaben im Rahmen von Leistungsfeststellungen in einer der Lesefertigkeit angemessenen Schriftgröße und Übersichtlichkeit (Schriftlayout) gestaltet werden.
Im Sinne eines sprachsensiblen Unterrichts sollte berücksichtigt werden, dass Schülerinnen und Schüler mit Leseschwierigkeiten durch sprachlich sehr komplexe Angaben überfordert sein können. Insofern sollte auf klare und gut verständliche Formulierungen geachtet werden.
Rahmenbedingungen bei Leistungsfeststellungen entsprechend angepasst ... z.B. Arbeit am Computer: vorgesehen sind ein Textverarbeitungsprogramm, die Nutzung einer elektronischen Korrekturhilfe und ein elektronisches Wörterbuch;
Hörverstehen: Pausieren/Unterbrechen der Audiodateien (auch selbstgesteuert)
1-2 zusätzliche Hörphasen
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- Kategorie: Elternbrief Mai 2025