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Amtliche Mitteilungen - aus VERORDNUNGSBLATT der BD Steiermark vom Oktober 2020

(GZ. ISchu25/0001-BD-STMK/2020)

68. Verordnung der Bildungsdirektion für Steiermark, mit der Schultage für schulfrei erklärt werden

Die Bildungsdirektion für Steiermark hat auf Grund des § 2 Abs. 5 des Schulzeitgesetzes 1985, BGBl. Nr. 77, in der geltenden Fassung, nach Befassung des bei ihr eingerichteten Ständigen Beirates verordnet:

An den mit Unter- und Oberstufe geführten allgemeinbildenden höheren Schulen, an denen für alle Klassen und Schulstufen der Samstag schulfrei ist, werden ab dem Schuljahr 2021/22 in jedem Unterrichtsjahr der Freitag nach Christi Himmelfahrt und der Freitag nach Fronleichnam schulfrei erklärt.

Die Bildungsdirektorin HR Elisabeth Meixner, BEd.

Geltungsbereich der Inhalte

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